Care Energy: Mit Vollgas in die Insolvenz
Was die Pleite des Stromanbieters für Kunden bedeutet
Für einige tun sich erst mit der Insolvenz von Care-Energy AG,
der Care-Energy Holding GmbH und der Care-Energy Management GmbH
unzählige Fragen auf, für Kunden des Stromanbieters schon lange.
Intransparente Verträge, nicht nachvollziehbare Forderungen und
Abmahnungen für Kritiker des Unternehmens – all das sind Praktiken von
Care Energy, die auch Verbraucherschützer schon seit längerem auf Trapp
halten. Wenn es nach Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale
Sachsen geht, war die Insolvenz des Anbieters deshalb nur eine Frage der
Zeit. "Dass Kunden durch die Pleite allerdings plötzlich ohne Strom
dastehen, kann nicht passieren", beruhigt die Rechtsexpertin.
Woher bekomme ich meinen Strom?
Care Energy liefert zunächst auch den Strom weiter. "Wenn sich der Insolvenzverwalter aber dafür entscheidet, dass der Geschäftsbetrieb und somit die Lieferung eingestellt werden muss, übernimmt der örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgung klappt ganz automatisch und ohne Unterbrechung", erklärt Dr. Henschler weiter.
Was passiert mit meinem Stromvertrag?
Auch nach der Insolvenz laufen Verträge mit Care Energy uneingeschränkt weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Verträge können nur innerhalb der vereinbarten Fristen gekündigt werden. "Bei Care Energy ist das in der Regel ein Monat", so Dr. Henschler.
Muss ich Abschläge und offene Rechnungen weiterhin zahlen?
Abschläge und korrekte Nachzahlungen sind weiterhin zu leisten. Allerdings ist es wichtig, dass die Zahlung an die neue Bankverbindung geht, die der Insolvenzverwalter in der Regel mitteilt. "Solange die neuen Bankdaten nicht mitgeteilt werden, sollte man die Zahlung aussetzen", so Dr. Henschler.
Was tun bei offenen Forderungen, die nicht nachvollziehbar sind?
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen liegen viele Beschwerden von Care-Energy-Kunden vor, die mit nicht nachvollziehbaren Rechnungen und zum Teil auch unschlüssigen Inkasso-Forderungen zu kämpfen haben. "Solange hier auch auf Nachfrage seitens des Anbieters keine korrekte Schlussrechnung nachgeschoben wird, muss man nicht zahlen – auch nicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter", rät Dr. Henschler. Denn auch hier gilt die gesetzliche Pflicht eines Energieanbieters, eine korrekte und nachvollziehbare Schlussrechnung auszustellen.
Was passiert mit eventuellen Guthaben?
Stehen Rückzahlungen an, bleibt nur noch die Anmeldung zur Insolvenztabelle, die erst ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Bis dahin können mehrere Wochen und Monate vergehen. "Ob man von seinem Guthaben aber schlussendlich auch etwas wieder bekommt, steht auf einem anderen Blatt", so Dr. Henschler weiter.
Gegen Care Energy machen einige Verbraucherzentralen gerichtlich Unterlassungsansprüche gegen verschiedene rechtswidrige Praktiken geltend. Die Liste ist lang: So geht es beispielsweise um mehrere Rechtsverstöße rund um die Abrechnungen, in weiteren Verfahren um unterschiedliche Klauseln in den Verträgen des Anbieters sowie um die Ausgestaltung des Preisrechners, der über die Homepage des Anbieters zu finden ist. "Es ist also nicht abwegig, dass auch wir auf unseren Kosten sitzen bleiben", so Dr. Henschler.
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