Baugewerbe begrüßt Reform der Insolvenzanfechtung
"Wir begrüßen diese Einigung, denn sie schafft Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen,“ erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
"Wir
begrüßen diese Einigung, denn sie schafft Planungs- und Rechtssicherheit
für unsere Unternehmen,“ erklärt der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
„Die Vorsatzanfechtung wird mit der Reform nun auf tatsächlich missbräuchliche Fälle begrenzt. Für unsere Unternehmen bedeutet dies Rechtssicherheit, weil sie mit ihren Geschäftspartnern wieder geschäftsübliche Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren können, ohne Gefahr zu laufen, die rechtmäßig erhaltenen Leistungen aufgrund einer späteren Insolvenz des Geschäftspartners zurückzahlen zu müssen. Es bedeutet aber auch Planungssicherheit und Liquiditätserhalt, denn häufig gerieten die Unternehmen durch die hohen Rückforderungsbeträge selbst in die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit,“ so Pakleppa abschließend.
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