Da Vinci Luxury AG: Korrektur der Veröffentlichung von Insiderinformationen
In der Veröffentlichung der Inisderinformationen nach Art. 17, MAR des ehemaligen Vorstands der Da Vinci Luxury AG https://adhoc.pressetext.com/news/20180105007 vom 05.01.2018 wurden durch diesen falsche Angaben gemacht, die einer Richtigstellung durch den Aufsichtsrat sowie den Insolvenzverwalter der Gesellschaft bedürfen:
1. Ein neuer
Aufsichtsrat wurde entgegen der Darstellung des ehemaligen Vorstands
nicht bestellt. Der durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg -
Handelsregister - vom 17.07.2017 bestellte Aufsichtsrat (vgl.
Veröffentlichung vom 17.07.2017, 18:01 Uhr) ist weiterhin im Amt.
2.
Herr Klein wurde durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats der Da
Vinci Luxury AG vom 04.08.2017 als Vorstand abberufen und nicht erneut
zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Herrn Klein ist seine Abberufung
als Vorstand bekannt. Bekanntmachungen von Herrn Klein verstehen sich
als Kundgabe seiner privaten Auffassungen als Aktionär, ohne hiermit die
Da Vinci Luxury AG zu repräsentieren.
3. Soweit Herr Klein
weiterhin anders lautende Angaben beim Handelsregister zur
Veröffentlichung bringt, sind diese inhaltlich unrichtig. Aus Gründen
der Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Handelsregister eine
inhaltliche oder rechtliche Prüfung der von Herrn Klein eingegebenen
Tatsachen nicht vornimmt.
4. Die Vorwürfe des Herrn Klein gegen
den Aufsichtsrat, den Insolvenzverwalter sowie Herrn Dr. Hellweger
entbehren jeder sachlichen Grundlage und werden als solche
zurückgewiesen.
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