22.04.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Das Autohaus Bayer saniert sich innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrensfahrens

Insolvenz in Eigenverwaltung für Auto Bayer OHG

Die Auto Bayer OHG hat vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt.


Betroffen sind die Standorte in Friesenheim-Heiligenzell, Freiburg und Kippenheim. Das Amtsgericht hat den Antrag auf eine gerichtliche Sanierung in Eigenregie bewilligt. Der Geschäftsbetrieb läuft in vollem Umfang fort.

Stand des Verfahrens

Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Dies berechtigt Auto Bayer OHG die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben.

Damit hat das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.


Handelnde Personen

Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleibt die Auto Bayer OHG selbst handlungsfähig. Der Geschäftsführer Stefan Bayer leitet weiter das Unternehmen. Dabei wird er von der KANZLEI NICKERT unterstützt. Damit steht auch das erforderliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung. Die bisherigen Unternehmensberater, der Hengst Unternehmensberatung GmbH und der rhotert Controlling und Beratung stehen dem Unternehmen ebenso zur Seite.

Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, von der Kanzlei Schultze&Braun in Achern als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.


Die Rolle der Gläubiger

Das Amtsgericht hat einen für die Größe des Unternehmens gesetzlich vorgesehenen vorl. Gläubigerausschuss eingesetzt. Neben der Renault-Bank RCI und der Hausbank Sparkasse Offenburg, sind auch die Agentur für Arbeit, die Unternehmensberaterin Katja Rhotert und der Mitarbeiter Michael Weber Mitglieder des vorl. Gläubigerausschusses. Dieser unterstützt und begleitet das gerichtliche Restrukturierungsverfahren konstruktiv.

Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der KANZLEI NICKERT ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden.


Fortführung Geschäftsbetrieb

Die Auto Bayer OHG erzielte im letzten Geschäftsjahr ca. 26 Mio Euro Umsatzerlöse. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Die vorliegenden Kundenaufträge werden wie gewohnt zuverlässig, mängelfrei und pünktlich ausgeführt.

Sowohl im Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, als auch im Service können die Kunden von der Kompetenz der Auto Bayer OHG profitieren.

Gerade im Service- Bereich ist die Auto Bayer OHG kompetent und breit aufgestellt: Es bestehen Serviceverträge mit Renault, Dacia, VW und Skoda sowie ein freies Markenkonzept für Fremdmarken.

Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Auto Bayer OHG eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.


Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

Aktuell sind bei der Auto Bayer OHG rd. 80 Mitarbeiter an den Standorten in Friesenheim-Heiligenzell und Freiburg beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorl. Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen wie gewohnt zum letzten Werktag des Monats.

Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.


Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

Die Auto Bayer OHG genießt bei den Kunden und auch in Fachkreisen einen guten Ruf. Mit den bereits begonnenen und zu großen Teilen auch umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Reorganisationsprozesses soll die Zukunft des Traditionsunternehmens gesichert werden.


Ziel des Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der Auto Bayer OHG und deren zukunftsfähige Ausrichtung. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden kann.

 

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