Flugplatz Gera-Leumnitz muss vorerst geschlossen werden
In den Verhandlungen der Stadt Gera mit potenziellen Investoren für den Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz konnte bislang kein tragfähiges, durchfinanziertes Fortführungskonzept außerhalb der Insolvenz gefunden werden.
Neben den Investorengesprächen wurde den am Flugplatz
ansässigen Unternehmen die aktuelle Situation erläutert und es wurden
Möglichkeiten einer Fortführung des Flugbetriebes sondiert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter der insolventen Flugbetriebsgesellschaft mbH Gera (FGG), Dr. Michael Jaffé, sieht damit keine andere Möglichkeit, als die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 01.11.2014 zu empfehlen und die Stilllegung des Flugplatzbetriebs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehend einzuleiten. Zuvor muss mit dem für die FGG zuständigen Betriebsrat noch Einigkeit über die Betriebsstilllegung erzielt werden, die diesbezüglichen Gespräche und rechtlichen Vereinbarungen stehen kurz vor dem Abschluss. Da der Flugplatzbetrieb ein strukturelles Defizit verursacht, das ein Vielfaches des Umsatzes der FGG beträgt, darf der Insolvenzverwalter aus rechtlichen Gründen den Betrieb so nicht fortführen. Ferner sind hierzu auch keine Geldmittel vorhanden. Die aktuell sechs Mitarbeiter der FGG (davon vier geringfügig Beschäftigte) müssen deshalb nach Insolvenzeröffnung aus betrieblichen Gründen ordentlich gekündigt werden.
Der Flugplatz Gera-Leumnitz soll zunächst in einen vorläufigen Ruhezustand versetzt werden, die Bemühungen, zusammen mit der Stadt Gera eine Fortführungslösung mit einem Investor zu finden, gehen jedoch weiter. „Es hat sich in den Gesprächen mit den Interessenten gezeigt, dass komplexe vertragliche Gestaltungen und letztlich auch flugsicherheitsrechtliche Probleme der zunächst angestrebten Lösung im Wege stehen. Ich habe jedoch die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es uns in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter doch noch gelingen kann, den Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz zu erhalten“, betonte Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn.
Die Stadt Gera hat weiterhin Interesse, den Verkehrslandeplatz als Standortvorteil für Gera zu erhalten.Die FGG hatte am 3. Juli infolge der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG, die 100 Prozent der Anteile an der FGG hält, ebenfalls Insolvenzantrag stellen müssen. Die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs war seitdem nur durch die lnsolvenzgeldvorfinanzierung, strenge Ausgabenkontrolle und das Entgegenkommen einiger Gläubiger möglich.
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