Situation bei Konzerngesellschaften auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Stadtwerke Gera AG stabil
Konstruktive Gespräche über mittelfristige Lösung für „Stadtwerke 2.0“
Die Situation bei allen Unternehmen des Stadtwerkekonzerns
ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die bisherige Holding
Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft zum 1. Oktober 2014 weiter stabil. „Es war
ein zentrales Ziel, während der seit 27. Juni 2014 angeordneten vorläufigen
Insolvenzverwaltung einen Dominoeffekt in Form von Folgeinsolvenzen zu
vermeiden. Dies ist uns gelungen. Außer den defizitären Tochtergesellschaften
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH (GVB) sowie FGG Flugbetriebsgesellschaft mbH Gera,
die nahezu zeitgleich mit der SWG Insolvenzantrag gestellt haben, musste keine
weitere Tochtergesellschaft Insolvenzantrag stellen. Alle
Beteiligungsgesellschaften haben ihre Dienstleistungen für die Bevölkerung der
Stadt Gera und die Wirtschaft ohne Einschränkungen erbringen können und sollen
dies auch weiterhin tun. Auch bei GVB und FGG geht der Geschäftsbetrieb
weiter“, so der vom Amtsgericht Gera bestellte Insolvenzverwalter Dr. Michael
Jaffé.
Nachdem so kurzfristig weitere Schäden für die Gläubiger vermieden und gleichzeitig die Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger weiter erfüllt werden konnten, laufen nun die Gespräche für eine mittelfristige Lösung. Ziel ist es, eine Zukunftsperspektive zu schaffen, die nach Möglichkeit für die Stadt Gera einen finanzierbaren Erhalt des aus Sicht der Daseinsvorsorge wichtigen Leistungsspektrums des bisherigen Stadtwerkeverbunds für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und dabei weiterhin die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung erhält.
„Klar ist, dass die Stadt aus wirtschaftlichen Gründen auch im Interesse der Gläubiger bei dem Sanierungskonzept ,Stadtwerke Gera 2.0‘ eine wichtige Rolle in der Steuerung und Aufrechterhaltung der angebotenen Leistungen spielen muss. Die Gespräche darüber laufen mit allen Beteiligten konstruktiv. Wichtig ist es uns, hier einen möglichst breiten Konsens für die Zukunft zu finden. Das braucht Zeit und deshalb wird es hier auch bei der Investorensuche für einzelne Beteiligungen keinen Schnellschuss geben“, betonte der Insolvenzverwalter.
Wie bereits im Juli bekannt gegeben, prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit Beteiligungen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge stehen, verwertet werden können, um die Sanierung zu unterstützen und Schäden für die Gläubiger zu reduzieren. Dies gilt etwa für die Beteiligung der Stadtwerke an der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH. Hier soll ein geeigneter Partner gefunden werden, der für die Stadt wie für die Gläubiger neue Potenziale eröffnet.
Eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Stadtwerke in ihrer bisherigen Struktur war nach den Feststellungen Jaffés in seinem Insolvenzgutachten weder wirtschaftlich möglich, noch von den Beteiligten gewollt. Insbesondere für den bisherigen Querverbund zur Finanzierung defizitärer Aktivitäten durch die Gewinnabführung aus anderen Beteiligungsgesellschaften, der letztlich zur Einleitung des Insolvenzverfahrens bei der Stadtwerke Gera AG führte, gibt es keine Grundlage mehr. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens finden die Ergebnisabführungsverträge ihr Ende und damit auch eine der wesentlichen Grundlagen für die Stadtwerke Gera AG in ihrer bisherigen Struktur. Auch für die bislang von der Stadtwerke Gera AG für ihre Beteiligungsgesellschaften erbachten zentralen Dienstleistungen etwa im Bereich IT und Marketing besteht kein Bedarf mehr, da diese nun in den Beteiligungen selbst oder durch Dritte erbracht werden.
Dementsprechend musste zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Stadtwerke Gera AG eine Betriebsänderung durchgeführt werden. Diese konzentriert sich nunmehr auf die Beteiligungsverwaltung und die weitere Abwicklung im Zuge des Insolvenzverfahrens. Dafür können noch drei von zuvor 23 Mitarbeitern weiter beschäftigt werden. Für die zum 30. September ausgeschiedenen Mitarbeiter wurde zusammen mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich mit Sozialplan verhandelt. Ein Großteil von ihnen kann darüber hinaus zu einer der Beteiligungsgesellschaften wechseln, die die Leistungen nunmehr selbst erbringen.
Weitere Informationen:
Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia, Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa. Darüber hinaus gelang es ihm in den letzten Jahren unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH abzuschließen. Zuletzt konnte er den Geschäftsbetrieb der Kaiser GmbH, eines wichtigen Zulieferers für die internationale Automobilindustrie mit 640 Arbeitnehmern, vor dem Aus retten und einen Investor dafür finden.
Die von ihm gegründete Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt mit 35 Anwälten an acht Standorten in sechs Bundesländern zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts, des Prozessrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten in Deutschland. Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) zum 01.03.2012 werden Dr. Jaffé und die Anwälte seiner Kanzlei regelmäßig auch als Sachwalter bestellt, um die mit den neu geschaffenen weiteren Sanierungsinstrumenten im Rahmen des Insolvenzverfahrens mögliche Restrukturierung von Unternehmen zu überwachen.Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
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