26.11.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gausepohl stellt Insolvenzantrag für Rindfleischsparte

Rindersparte des Schlachthof Gausepohl ist insolvent

Die in Dissen bei Osnabrück ansässige, im Rindfleischgeschäft tätige Gausepohl Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


Vor allem das harte Wettbewerbsumfeld, aber auch die unerwartet schwach anlaufende Hauptsaison sowie die Importsperren für den russischen Markt hatten zu einer finanziellen Schieflage geführt. Verhandlungen über einen Verkauf des Unternehmensbereichs waren kürzlich abgebrochen worden. Seit der Gründung im Jahr 1957 hat sich Gausepohl als Familienunternehmen zu einem der führenden Anbieter von Qualitätsfleisch im In- und Ausland entwickelt. Aktuell sind in der Rindfleischsparte an zwei Standorten in Dissen bei Osnabrück und Bakum bei Vechta rund 75 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen rund 35 Arbeitnehmer in der Fleischversand Heinz Gausepohl GmbH & Co. KG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Insolvenzschuldnerin, für die derzeit kein Insolvenzantrag gestellt wurde sowie weitere rund 150 Leiharbeiter und Werksvertragsarbeitnehmer. Insgesamt sind damit rund 260 Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen. Der Umsatz des Geschäftsbereichs lag zuletzt bei rund 150 Millionen Euro.

           

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das zuständige Insolvenzgericht in Osnabrück den Fachanwalt Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer & Partner bestellt. Willmer & Partner zählen zu den führenden Insolvenzverwalterkanzleien im norddeutschen Raum. Köster selbst verfügt über Sanierungserfahrung in der Lebensmittelindustrie und hat u.a. den Speiseeisproduzenten Durigon saniert. Zudem ist er als Sachwalter im laufenden Insolvenzverfahren bei Schneekoppe bestellt. Weiterhin hat seine Kanzlei im laufenden Jahr einen der größten Geflügelzuchtbetriebe in Norddeutschland saniert. Köster und sein Team haben die Arbeit im Unternehmen bereits aufgenommen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens bei einer Mitarbeiterversammlung über den Insolvenzantrag sowie die weiteren Schritte informiert.

 

Wie Köster heute in einer ersten Stellungnahme mitteilte, sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld bis Ende Januar 2015 abgesichert, sämtliche dazu nötigen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden. Der Geschäftsbetrieb werde aufrechterhalten. Mit Blick auf die Sanierungschancen zeigte sich Köster nach einer ersten Bestandsaufnahme vorsichtig optimistisch.

 

Dr. Malte Köster, als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Zuerst kümmern wir uns darum, dass die jetzt fälligen werdenden Löhne und Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien ausgezahlt werden. Darüber hinaus hat die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs Priorität. Aus heutiger Sicht bestehen durchaus Chancen für eine nachhaltige Betriebsfortführung. Wir werden die kommenden Wochen nutzen, um Gespräche mit Kunden und Lieferanten zu führen und nach dem Rückzug potenzieller Investoren neue Handlungsoptionen und Alternativen für eine Sanierung zu identifizieren. Optimistisch stimmt mich, dass mir bereits jetzt erste Interessensbekundungen von potentiellen Investoren bekannt geworden sind.“

 

Yvonne Gausepohl, geschäftsführende Gesellschafterin der Gausepohl Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG unterstrich: „Wir haben lange und sehr intensiv darum gekämpft, einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Nachdem die Verhandlungen mit mehreren Interessenten über den Verkauf der Rindfleischsparte nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen werden konnten, war der heutige Schritt unvermeidbar.  Wir sind überzeugt davon, dass in der Insolvenz die Chance auf einen Neuanfang besteht. Gemeinsam mit den Sanierungsexperten an unserer Seite werden wir alles daransetzen, diese Chance zu nutzen. Global gesehen besteht für deutsches Qualitätsrindfleisch eine gute Perspektive.“

 

Weitere Unternehmen anderer Familienmitglieder der Familie Gausepohl sind allesamt rechtlich selbständig und damit von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Dies gilt beispielsweise für Die Thüringer Fleisch- und Wurstspezialitäten Rainer Wagner GmbH und die Gausepohl Fleisch Deutschland GmbH (Schweinefleischsparte).  

 


Bild: © S. Gjenero

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