22.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erste Abschlagszahlung im Insolvenzverfahren bei Gausepohl

Gausepohl-Insolvenz: Erste Abschlagszahlung an Gläubiger

Gläubiger erhalten erste Quote von 16 Prozent


Im Insolvenzverfahren bei der von der Westfleisch eG, Münster, übernommen Rindfleischsparte der Gausepohl-Gruppe haben die Gläubiger eine erste Abschlagszahlung erhalten.

Wie der Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER jetzt mitteilte, sind die Gelder an die Gläubiger bereits angewiesen worden. Die Abschlagzahlung war aufgrund der straff organisierten Bearbeitung des Verfahrens möglich und umfasst in Summe rund zwei Millionen Euro. Damit errechnet sich eine erste Quote auf die angemeldeten Forderungen der Gläubiger von 16 Prozent. Die durchschnittliche Quote für Gläubiger in Insolvenzverfahren liegt in Deutschland bei rund 5 Prozent. Maßgebliche Gläubiger des Gausepohl-Verfahrens sind vor allem Landwirte und Viehhändler aus der Region. Insgesamt belaufen sich die angemeldeten Forderungen auf rund 15 Millionen Euro. Diese Forderungen sind zum einen aber bei Weitem noch nicht in voller Höhe von Köster als berechtigt anerkannt. Zum anderen können nachträgliche Anmeldungen von Forderungen noch bis zum Ende des Verfahrens erfolgen.

Offiziell wurde das Insolvenzverfahren für die beiden insolventen Gesellschaften der Rindfleischsparte der Gausepohl-Gruppe am 1. Februar 2015 durch entsprechende Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts Osnabrück eröffnet. Die Rindfleischsparte der Gausepohl-Gruppe hatte zuletzt einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro erwirtschaftet und war Anfang 2015 von der Westfleisch eG, Münster, übernommen worden.


Dr. Malte Köster als Insolvenzverwalter: „Wir haben in den zurückliegenden Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die Gläubiger zügig eine erste Abschlagszahlung erhalten. Mit dieser Abschlagsverteilung haben wir jetzt eine überdurchschnittliche Quote von 15 Prozent ausgeschüttet. Das sind gute Nachrichten für die Gläubiger. Wir rechnen aus heutiger Sicht mit weiteren Auszahlungen und halten eine letztendliche Befriedigungsquote zwischen 40 und 50 Prozent weiterhin für möglich.“

 

 

 


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