08.02.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

GERRY WEBER Retail beantragt vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren

Halle: GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens

GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens


Die GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG, eine 100 % Tochtergesellschaft der GERRY WEBER International AG, hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 a InsO beantragt. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung würde der Geschäftsbetrieb der GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG in vollem Umfang fortgeführt werden. 


Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Die Geschäftsführung mit Herrn Johannes Ehling und Herrn Florian Frank bliebe mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt. 

Wie schon bei der GERRY WEBER International AG unterstützt auch hier der branchenerfahrene Dr.Christian Gerloff von Gerloff Liebler Rechtsanwälte die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter. Gleichfalls wurde der Sanierungsexperte Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwälte, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl