28.10.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzplan für die GERRY WEBER International AG ist rechtskräftig

Beschwerden gegen Gerry-Weber-Insolvenzplan zurückgewiesen

Beschwerden zurückgewiesen


Der Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG, den die Gläubiger am 18. September 2019 angenommen hatten, hat Rechtskraft erlangt und kann umgesetzt werden. Das Landgericht Bielefeld wies mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 gemäß §253 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO) vier Beschwerden von Verfahrensbeteiligten gegen die Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht Bielefeld zurück, die am 2. Oktober 2019 erfolgt war. 

Diese Bestimmung in der InsO sieht vor, dass eine Beschwerde in einem beschleunigten Verfahren zurückgewiesen werden kann, wenn die Nachteile einer Planverzögerung die möglichen Nachteile für die Beschwerdeführer überwiegen.


Zudem ist auch zeitnah mit der Bestätigung des Insolvenzplans der 100-prozentigen Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) zu rechnen. Ziel ist es unverändert, dass die beiden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung spätestens zu Beginn des kommenden Jahres aufgehoben und die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe abgeschlossen werden kann.

Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: "Nachdem der Insolvenzplan Rechtskraft erlangt hat, ist nun der Weg frei, um GERRY WEBER einen Neustart zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist ein Musterbeispiel, wie durch den intelligenten Einsatz des Insolvenzrechts zügig eine nachhaltige Sanierung mit bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erreicht werden kann."

 

Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GWI AG: "Das ist eine großartige Nachricht für unser Unternehmen und seine Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Schon in wenigen Wochen wird GERRY WEBER wieder in einen Normalbetrieb umschalten können, und zwar finanziell saniert und mit einem klaren Konzept für die Zukunft."

 



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