28.11.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenz windeln.de SE: Insolvenzplan

Insolvenzgläubiger der windeln.de versammeln sich

Im Insolvenzverfahren der windeln.de SE (nachfolgend Schuldnerin) hat Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH einen Insolvenzplan beim Amtsgericht München eingereicht.


Der Insolvenzverwalter macht von seinem Vorlagerecht gemäß § 218 Abs. 1 Satz 1 InsO Gebrauch und legt als Planverfasser einen Insolvenzplan vor, der die Gläubiger der Schuldnerin besserstellt, als diese ohne einen Insolvenzplan stünden.

 

Im Vorfeld der Einreichung dieses Insolvenzplans wurden intensiv verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung der Schuldnerin sowie zur Übernahme der Aktien durch einen Investor mit mehreren Interessenten im Rahmen eines strukturierten Investorenprozesses geprüft. Trotz zunächst aussichtsreicher Verhandlungen mit verschiedenen Kaufinteressenten wurde bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung allerdings kein verbindliches Angebot für eine Erhaltung des Geschäftsbetriebs abgegeben, sodass der Geschäftsbetrieb nach einer kurzen Auslaufproduktion Ende April 2023 eingestellt werden musste.

Allen Mitarbeitern wurde mit Insolvenzeröffnung gekündigt und alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Schuldnerin - darunter das Warenlager - wurden im Rahmen der Betriebsfortführung bereits verwertet.

 

In dieser Situation haben die Investoren MERIDIANA Capital Group GmbH, MERIDIANA Blockchain Ventures SE, SEASIDE Capital Markets GmbH, NEKO Securities Ltd. und Anlagenwert Hamburg GmbH (nachfolgend Investoren) ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Aktien der Schuldnerin abgegeben, um die Schuldnerin langfristig fortzuführen und künftig weiter an der Börse notiert zu halten. Die Schuldnerin soll dabei unter neuer Firmierung mit dem Markenportfolio (DIMBO, Max & Lily, NAKIKI, DARLY) und dem bisherigen Markenkern "Alles für Dein Baby" fortgeführt werden. Allerdings wird sich das Produktportfolio "Alles für Dein Baby" zukünftig wesentlich an asiatische Kunden richten, wobei die Investoren auf eigene, bereits vorhandene Vertriebsstrukturen aufbauen. Darüber hinaus wird die Schuldnerin weitere E-Commerce-Geschäftsmodelle in einer buy-and-build-Strategie umsetzen. Die Investoren haben sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von 350.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen. Diese Summe erhöht den zur Zahlung einer Insolvenzquote verfügbaren Betrag.

 

Wird diesem Insolvenzplan zugestimmt, so erhalten die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger der Schuldnerin eine Insolvenzquote von voraussichtlich 43,946 %.

 

Wird dieser Insolvenzplan abgelehnt, wird der vorstehend genannte Investorenbeitrag nicht an die Insolvenzmasse gezahlt und würde die Schuldnerin nach der vollständigen Abwicklung und der Beendigung des Regelinsolvenzverfahrens gelöscht werden. Die Befriedigung der Gläubiger würde in diesem Fall mit einer geringeren Quote, voraussichtlich 39,515 %, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Der Insolvenzplan sieht die Bildung der folgenden drei Gruppen vor:

 

Gruppe 1: In diese Gruppe fallen alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger mit ihren nicht nachrangigen Forderungen.

 

Gruppe 2: Zu dieser Gruppe gehören alle sonstigen Insolvenzgläubiger mit ihren nicht nachrangigen Forderungen.

 

Gruppe 3: In diese Gruppe fallen die Aktionäre der Schuldnerin.

 

Die Gläubiger der Gruppe 1 und 2 erhalten auf ihre festgestellten Forderungen eine Insolvenzquote. Die Höhe der Quote bestimmt sich nach dem Verhältnis der Höhe der festgestellten oder noch feststellungsfähigen Forderungen zur Summe des Verteilungsguthabens und beläuft sich nach gegenwärtigem Stand der Prüfung auf voraussichtlich 43,946 %.

 

Die Insolvenzquote wird in zwei Tranchen gezahlt. Die Auszahlung der ersten Tranche i.H.v. 1.000.000,00 EUR erfolgt innerhalb von vier Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans. Die Auszahlung des noch nicht mit der ersten Tranche ausgeschütteten Verteilungsguthabens erfolgt 15 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans.

 

Die Beteiligten der Gruppe 3 erhalten keine Zahlung oder sonstige Leistung aus der Insolvenzmasse. Nur für den (hypothetischen) Fall, dass nach der vollständigen Befriedigung der Forderungen aller quotenberechtigten Gläubiger gegen die Schuldnerin noch Mittel zur Verfügung stehen ("Überschuss"), wird der Planüberwacher den Überschuss an die Alt-Aktionäre im Verhältnis ihrer im Zeitpunkt der Ausbuchung der Alt-Aktien vorhandenen Beteiligung am Grundkapital der Schuldnerin auskehren.

 

Für die Forderungen der nachrangigen Gläubiger verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 225 InsO, so dass diese mit rechtskräftiger Bestätigung dieses Insolvenzplans erlöschen.

 

Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat eine Gläubigerversammlung für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Montag, 11.12.2023, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 202, 2. Stock. Infanteriestraße 5, 80797 München stattfindet.

 


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