14.08.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzgericht bestätigt Insolvenzplan für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

SKW: Sobald der Insolvenzplan Rechtskraft erlangt, kann mit dessen Umsetzung begonnen werden

Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 14. August 2018 den Insolvenzplan für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG bestätigt.


Vorausgegangen war die Zustimmung aller Gläubigergruppen auf der Gläubigerversammlung am 23. Juli 2018. Die Ablehnung des Insolvenzplans durch die Aktionäre, die eine eigene Gruppe auf der Gläubigerversammlung stellten, ersetzte das Gericht mit Verweis auf das Obstruktionsverbot (§245 Insolvenzordnung).

 

Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Sobald der Insolvenzplan Rechtskraft erlangt, kann mit dessen Umsetzung begonnen werden.

 

Der Insolvenzplan bestimmt im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung alle Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft. Dazu soll ein wesentlicher Teil der Kreditforderungen, die der US-amerikanische Finanzinvestor Speyside Equity gegen die SKW Holding hält, in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt werden, verbunden mit dem Ausscheiden der bisherigen Aktionäre. Für die nicht-nachrangigen Insolvenzgläubiger sieht der Plan die wirtschaftliche Vollbefriedigung ihrer Forderungen zu 100 % vor.

 



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