Insolvenzgeschehen im Februar 2022
Insolvenzgeschehen im Februar 2022: Entwicklung unterstützt einen vorsichtigen Umgang mit Beihilfen
Die rückläufige Tendenz der Unternehmensinsolvenzen ändert sich auch im Februar 2022 nicht. Mit dem Andauern des Ukrainekrieges und seinen Auswirkungen werden wirtschaftliche Folgen aber künftig auch für deutsche Unternehmen spürbarer werden. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter regt beim Umgang mit weiteren Beihilfen an, nur gezielte und vorsichtig dimensionierte Hilfsmaßnahmen einzusetzen.
Laut Pressemitteilung* des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht gesunken. Hatten im Februar 2021 noch 1.195 Unternehmen Insolvenz beantragt, waren es im Februar 2022 1.132. Dies entspricht einem Rückgang um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Nach vorläufigen Angaben prognostizierte Destatis im März 2022 einen Anstieg von 27 Prozent zum Vormonat, der aber im April 2022 um 20,8 Prozent erneut gesunken ist.
„Das Auf und Ab der von Destatis veröffentlichten Zahlen liegt bisher im Bereich der üblichen saisonalen Schwankungen. Eine grundsätzliche Trendwende zeichnet sich bisher noch nicht ab. Insolvenzen sind immer ein nachgelagerter Effekt. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die deutsche Wirtschaft sowie die Folgen starker Energiepreissteigerungen sind bisher in den Insolvenzzahlen noch nicht ablesbar“, verdeutlicht Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).
Dies könnte sich aber ändern. Die im Berufsverband organisierten Insolvenzverwalter berichten von einem gestiegenen Beratungsbedarf bei Unternehmen mit erhöhtem Energieverbrauch. „Die Nervosität ist spürbar“, so Niering. „Die Investoren- und Bankenseite sind gerade bei diesen Unternehmen zunehmend zurückhaltender.“
Vorsichtiger Umgang mit den Hilfsmaßnahmen
Die Bundesregierung beabsichtigt deutsche Unternehmen mit Hilfsmaßnahmen zu unterstützen, die aber, anders als zu Pandemiezeiten, strenge Zugangsvoraussetzungen haben sollen und deren Volumen deutlich geringer ist. Die neue Regierung hat sich angesichts der möglichen Dimensionen für einen vorsichtigeren Umgang mit den Beihilfen entschieden. „Angesichts der bevorstehenden Transformationsprozesse, die Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen müssen, muss man hinterfragen, ob die Rettung von insolventen Unternehmen um jeden Preis noch zukunftsfähig ist“, betont Niering.
Der VID-Vorsitzende empfiehlt bei dieser Frage einen Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Bei Fachkräfte- und Rohstoffmangel, Lieferproblemen und Energiepreissteigerungen verfügen viele Unternehmen nicht über die notwendigen Fähigkeiten, Finanzmittel oder die Zeit, um schnell und angemessen auf die anstehenden Veränderungen reagieren zu können.
„Es zeichnet sich ab, dass Restrukturierung und Insolvenz künftig eine besondere Rolle bei der Transformation zukommen wird. Das deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, ist ein modernes Instrument zur Bewahrung zukunftsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze, ermöglicht aber auch die schnelle Freisetzung unproduktiv gewordener Kapazitäten. Durch die Zahlung von Hilfsgeldern nach dem Gießkannenprinzip bleiben dringend benötigte Fachkräfte in Unternehmen gebunden, die kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell mehr haben“, so Niering.
Schnelle Reaktionen sind eine notwendige Folge der dauerhaften wirtschaftlichen Veränderungen, die durch Pandemie und Ukrainekrieg noch beschleunigt werden.
„Die Auswirkungen sich verändernder Märkte und steigender Kosten können nicht dauerhaft durch staatliche Eingriffe aufgefangen werden. Notwendige Strukturveränderungen werden so nur hinausgezögert“, äußert sich der VID-Vorsitzende abschließend.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands
ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und
Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit
dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze
ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach
ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente
und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit
als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
Quellen: * 20,8 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2022 als im Vormonat: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/05/PD22_198_52411.html
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.