Magellan auf dem Weg in sicheren Hafen
Der Schrecken war groß, als die Magellan Maritime Services GmbH im Mai 2016 Insolvenz beantragt hat.
Die knapp 9000 Anleger fürchteten um ihr Geld. Mit einer Containerflotte von 113.255 Containern mit einer Kapazität von 183.270 TEU ist Magellan zu einer der weltweit zehn größten Containerleasing- und Handelsgesellschaften aufgestiegen.
Nach dem Insolvenzantrag ist es dem vom Amtsgericht Hamburg eingesetzten Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte, gelungen, den Geschäftsbetrieb zu sichern. Borchardt konnte dabei auch auf die Hilfe des fachkundig besetzten Gläubigerausschusses setzen, in dem auch Anlegervertreter, Vertreter der Lieferanten und Arbeitnehmer vertreten sind.
In dem schwierigen Umfeld konnten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits Nachvermietungen für rund 9000 TEU von dem Unternehmen vorgenommen werden. Die Quote der vermieteten Container liegt damit derzeit bei mehr als 95 Prozent.
Nach der Sicherung des operativen Geschäftes haben sich Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss der Klärung der maßgeblichen rechtlichen Problemlagen gewidmet. Unter den Anlegern war Unsicherheit eingetreten, weil der Insolvenzverwalter die Eigentumsrechte der Anleger bezweifelt hatte und zahlreiche rechtliche Fragen der Veräußerung und zu gegebenenfalls bestehenden Drittrechten an den Containern noch offen waren.
Der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter haben jetzt gemeinsam ein Gutachten zu diesen Fragen eingeholt. Dieses Gutachten des Insolvenzexperten Prof. Dr. Christoph Thole vom Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu Köln liegt jetzt vor.
Demnach steht fest, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, die Container und auch das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz zu verwerten. Die Anleger der Direktinvestments haben an dem Verkaufspreis der Container jedoch ein Absonderungsrecht. Sie können nach Abzug der Inventarbeträge mit der Auszahlung des anteiligen Verkaufspreises rechnen. „Dies ist ein zutreffendes und für die Anleger wirtschaftlich vorteilhaftes Ergebnis, da diese nicht befürchten müssen, ihre Container selbst am jeweiligen Standort abholen zu müssen. Sie werden stattdessen an dem Veräußerungspreis beteiligt, welcher sich durch die Möglichkeit einer ganzheitlichen Unternehmensveräußerung auch positiv auf die Insolvenzquote auswirkt“, so der Sprecher des Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann von der Kanzlei Kilger & Fülleborn.
Derzeit führt der Insolvenzverwalter mit Unterstützung des Wirtschaftsprüfungsunternehmen
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