26.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Kaufvertrag beim Nürburgring vollzogen

Insolvenz des Nürburgrings

CNBG hat den Closing-Kaufpreis gemäß Kaufvertrag gezahlt - Alle Vermögenswerte des Nürburgrings gehen jetzt auf Käuferin über


Der Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt und der Sachwalter Rechtsanwalt Jens Lieser teilen mit, dass der Kaufvertrag zwischen den Nürburgring-Gesellschaften und der capricorn NÜRBURGRING Besitz GmbH (CNBG) nunmehr vollzogen wurde. Die CNBG hat auf den Eintritt der noch offenen Vollzugsbedingung verzichtet. Die Verkäufer haben den Verzicht angenommen.

Damit ist der Closing-Kaufpreis viel schneller als erwartet gezahlt worden. Offen ist lediglich noch der letzte Kaufpreisanteil in Höhe von 11 Mio. Euro, der künftig - wie im Kaufvertrag vereinbart – in Raten zu zahlen ist.


Alle Vermögenswerte des Nürburgrings gehen jetzt auf die Käuferin über. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht nicht mehr. Damit ist der Verkauf des Nürburgrings so gut wie abgeschlossen. Für die Zukunft besteht jetzt für alle Vertragsparteien Rechts- und Planungssicherheit. Die Insolvenzverfahren beschränken sich nunmehr auf Abwicklungstätigkeiten.



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