Konzerninsolvenzrecht: Insolvenzverwalter wollen klare Regeln
Die Bundesregierung hat erstmals ein Konzerninsolvenzrecht auf den Weg gebracht. Die deutschen Insolvenzverwalter begrüßen das Ziel, die Rahmenbedingungen für Konzerninsolvenzen zu verbessern, haben aber grundsätzliche Einwände.
„Konzerne brauchen in der Insolvenz ein sanierungsfreundliches Umfeld“, sagte der Vorsitzende des Insolvenzverwalterverbandes VID, Christoph Niering, nach dem heutigen Kabinettsbeschluss. „Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf bleibt aber hinter den Notwendigkeiten für ein verbessertes Sanierungsumfeld zurück.“
Der VID befürchtet, dass die Reform mehr Unsicherheit hervorrufen als Klarheit schaffen könnte. Niering: „In dem Bemühen, eine Vielzahl von Detailfragen zu lösen, wird so viel Interpretationsspielraum geschaffen, dass in der Praxis die erwarteten Fortschritte ausbleiben können.“ Als Beispiel nannte Niering das Koordinierungsverfahren, das sehr kompliziert sei und viel Zeit koste. „Abgesehenen von Geld ist Zeit aber das, was in einem Insolvenzverfahren am wenigsten zur Verfügung steht“, ergänzte Niering.
Zudem klammere der Gesetzesentwurf aufgrund des Widerstandes des Finanzministeriums und der Bundesländer zwei wichtige ungelöste Themen völlig aus: die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Frage nach einem Konzerngerichtsstand. Bei den steuerrechtlichen Fragen nennt der VID insbesondere die sogenannte „umsatzsteuerliche Organschaft“ oder die Gewerbesteuer im Rahmen von Konzerninsolvenzen: Durch die damit verbundene Gesamthaftung aller Konzerngesellschaften für die Steuerschulden des Konzerns wird oftmals die Existenz profitabler Konzerngesellschaften bedroht. „Hier ist eine Regelung mit Blick auf die immer wieder beschworenen Sanierungschancen in der Insolvenz dringend notwendig“, betont Niering.
Hinsichtlich eines Konzerngerichtsstandes fordert der VID, dass Konzerninsolvenzen künftig nur von besonders qualifizierten Gerichten beaufsichtigt werden sollen. „Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Bewältigung der zunehmend anspruchsvollen Konzern-Insolvenzverfahren“, unterstrich Christoph Niering. „Ein kleines, nur mit wenigen regionalen oder lokalen Insolvenzen befasstes Gericht kann in der Regel eine große Konzerninsolvenz mit oftmals internationalen Bezügen nicht bewältigen.“
Der VID fordert darüber hinaus, dass Konzerninsolvenzen nur am langjährigen Sitz der Holding-Gesellschaft angemeldet werden dürfen. Damit wäre auch der fragwürdigen Praxis des „Forum-Shopping“ ein Ende bereitet, mit der Unternehmen kurz vor Insolvenzantrag den formalen Unternehmenssitz entgegen der Gläubigerinteressen an einen anderen Ort verlegen.
Über den VID
Der „Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ ist der Bundesverband der in Deutschland tätigen Unternehmensinsolvenz-verwalter. Der Verband hat zurzeit rund 450 Mitglieder und vertritt damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder des VID haben sich über ihre Satzung auf strenge „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001 verpflichtet. Der Verband hat damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Voraussetzung für die VID-Mitgliedschaft ist zudem eine mindestens drei Jahre dauernde Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter. Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert, das durch den Verband exklusiv nur an Mitglieder verliehen wird.
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