KTG Energie AG: Amtsgericht Neuruppin bestätigt Insolvenzplan
Insolvenzgericht ersetzt Zustimmung der Gruppe der Anleihegläubiger und weist Widersprüche gegen den Plan überwiegend als unzulässig zurück.
Im Insolvenzverfahren der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN
DE000A1ML257) hat das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht) heute den vom Vorstand der Gesellschaft eingereichten Insolvenzplan bestätigt.
Die Bestätigung durch das Gericht war notwendig geworden, da im Abstimmungstermin am vergangenen Freitag, 3. Februar 2017, zwar die Mehrheit der abstimmenden Gläubigergruppen dem Plan jeweils einstimmig zustimmte, die Gruppe der Anleihegläubiger den Plan jedoch mehrheitlich ablehnte.
Das Gericht kam in seiner Prüfung zu dem Schluss, dass eine Schlechterstellung der Gruppe der Anleihegläubiger gemäß § 245 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzplan im Vergleich zu der voraussichtlichen Gläubigerbefriedigung ohne Insolvenzplan nicht gegeben ist und ersetzt daher die Zustimmung der Anleihegläubiger. Die von einzelnen
Gläubigern gegen den Plan erhobenen Widersprüche wurden, weil überwiegend bereits unzulässig, zurückgewiesen.
Somit wurde der Insolvenzplan vom 19. Dezember 2016 nebst den Änderungen vom 3. Februar 2017 gerichtlich bestätigt.
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