06.02.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KTG Energie AG: Entscheidung über Insolvenzplan erfolgt am 10. Februar 2017

KTG Energie AG: Insolvenz lässt Gläubger wahrscheinlich leer ausgehen

Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017


Die Gläubiger der KTG Energie AG(Aktie: ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257)haben am vergangenen Freitag, den 3. Februar 2017, in der vomAmtsgericht Neuruppin anberaumten Gläubigerversammlung über denInsolvenzplan abgestimmt. Insgesamt fünf Gläubigergruppen hatten überdie Annahme des vom Vorstand erarbeiteten Plans zur Entschuldung unddamit zum Fortbestand der Gesellschaft zu entscheiden.


Im Ergebnis haben vier der fünf im Insolvenzplan angelegten Gläubigergruppen mehrheitlich für die Umsetzung des Insolvenzplans votiert. Da in der Gruppe der Anleihegläubiger die Mehrheit verfehlt wurde, obliegt es nun dem zuständigen Amtsgericht, über die Bestätigung des Plans zu entscheiden. Das Gericht hat den Termin zur
Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 10. Februar 2017 anberaumt.

Die Gläubiger haben sich derweil für die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses gemäß § 78 InsO entsprechend zurückgewiesen.


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