17.08.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Laurèl GmbH: Aussetzung des Handels

Sanierung der insolventen Laurèl durch Insolvenzplan

Aussetzung des Handels in der Laurèl-Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-Swaps


Die Frankfurter Wertpapierbörse hat den Handel in der Laurèl-Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8) mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 ausgesetzt. Hintergrund ist, dass der am 31. Juli 2017 vom Insolvenzgericht bestätigte Insolvenzplan nach Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft treten soll.

Mit dem Eintritt der Rechtskraft werden die Anleihen gemäß dem vorgesehenen Debt-Equity-Swap automatisch auf das Bankhaus Gebr.Martin als Abwicklungsstelle übertragen. Im Gegenzug erhalten die Anleihegläubiger wie geplant Erwerbsrechte auf Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim, welche wiederum sämtliche Anteile an der Laurèl GmbH hält und als Holding AG fungieren wird.

 

Diese Erwerbsrechte müssen dann von jedem Anleihegläubiger aktiv ausgeübt werden. Allerdings beginnt die Frist der Ausübung erst mit Veröffentlichung eines entsprechenden Wertpapierprospektes, der aktuell noch erstellt wird. Über den genauen Zeitraum wird der gemeinsame Vertreter nochmal gesondert informieren.

 

Wenn Erwerbsrechte nicht aktiv ausgeübt werden, werden die zugrundeliegenden Aktien gemäß der Verwertungsvereinbarung von der Abwicklungsstelle bestmöglicht verwertet und der daraus entstehende Erlös den nicht ausübenden Anleihegläubigern gutgeschrieben.

 


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