10.01.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erwerbsangebot an die Anleihegläubiger der Laurèl GmbH

Laurèl: Umsetzung des Insolvenzplans

Munich Brand Hub AG veröffentlicht Erwerbsangebot an die Anleihegläubiger der Laurèl GmbH zur Umsetzung des Debt-to-Equity-Swaps


Die Munich Brand Hub AG mit Sitz in Aschheim hat heute auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts ein Angebot an die ehemaligen Inhaber der von der Laurèl GmbH, Aschheim, am 16. November 2012 begebenen Anleihe im Gesamtvolumen von EUR 20 Mio. (ISIN DE 000A1RE5T8, WKN A1RE5T) zum Erwerb von Aktien an der Munich Brand Hub AG veröffentlicht (Erwerbsangebot).

 

Das Erwerbsangebot dient der Umsetzung des im Insolvenzplan im Insolvenzeigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH vorgesehenen Umtauschs von Forderungen aus der von der Laurèl GmbH begebenen Anleihe in Erwerbsrechte auf insgesamt Stück 170.000 Aktien (Angebotsaktien) an der Munich Brand Hub AG (sogenannter "Debt-to-Equity-Swap").

 

Bei der Munich Brand Hub AG handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die gemäß dem Insolvenzplan sämtliche Geschäftsanteile an der Laurèl GmbH erworben hat.

 

Zur Umsetzung des Debt-to-Equity-Swaps wurden die von den Anleihegläubigern gehaltenen Schuldverschreibungen bereits kraft Gestaltungswirkung des Insolvenzplans auf eine Abwicklungsstelle (das Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen) übertragen. Im Gegenzug wurden den Anleihegläubigern Erwerbsrechte (ISIN DE000A2GS6Y2) in ihre Depots eingebucht, die allerdings bislang noch nicht ausübbar waren.

 

Am heutigen Tage wurde der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Erwerbsangebot erforderliche Wertpapierprospekt der Munich Brand Hub AG gebilligt und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.munichbrandhub.com) veröffentlicht. Ferner wurde das Erwerbsangebot im Bundesanzeiger und ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

 

Die Erwerbsrechte der Anleihegläubiger sind nunmehr im Zeitraum vom 10. Januar 2018 bis zum 23. Januar 2018 (jeweils einschließlich) ausübbar. Gemäß dem Insolvenzplan haben die Anleihegläubiger der Laurèl-Anleihe dabei ein Wahlrecht zwischen dem Erwerb der Angebotsaktien und dem Erhalt eines Aktienbarausgleichs, der sich aus der Verwertung der nicht von Anleihegläubigern bezogenen Angebotsaktien (sogenannte Verwertungsaktien) ergibt.

 

Im Rahmen des Erwerbsangebots wird ferner auch Anleihegläubigern und auch Dritten, die nicht in ihrer Eigenschaft als Anleihegläubiger handeln, die Möglichkeit gegeben, Angebote zum Erwerb von Verwertungsaktien zu unterbreiten. Wegen der Einzelheiten verweist die Munich Brand Hub AG auf das im Bundesanzeiger und auf der vorgenannten Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erwerbsangebot.


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