23.10.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Nanogate SE: Durchführung eines Investorenprozesses

Insolvenzverfahren Nanogate SE

Nanogate SE: Durchführung eines Investorenprozesses parallel zum insolvenzrechtlichen Planverfahren - indikative Beteiligungs- und Übernahmeangebote von Investoren erhalten


Die Nanogate SE ("Gesellschaft"), ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, führt derzeit parallel zum laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein strukturiertes, kompetitives Verfahren zur Gewinnung eines Investors durch, der sich an der angestrebten Sanierung des Konzerns beteiligt.

Die Gesellschaft hat von Investoren indikative Interessensbekundungen zur Fortführung eines wesentlichen Teils des Geschäftsbetriebes der Unternehmensgruppe durch die Übernahme des Unternehmens bzw.wesentlicher Tochtergesellschaften und weiterer Vermögenswerte erhalten. Die Angebote sind noch unverbindlich.

 

Bei den Interessenten handelt es sich um in- und ausländische strategische Investoren und Beteiligungsgesellschaften. Sämtliche Interessensbekundungen sehen einen Erhalt des Kerngeschäfts der Gruppe vor und lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien

unterscheiden:

 

Ein Teil der Interessenten zieht in Erwägung, sich im Rahmen einer Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung signifikant an der Nanogate SE zu beteiligen oder diese vollständig zu übernehmen.

Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung würde dabei zur Finanzierung des künftigen Geschäfts der Gruppe sowie zur (quotalen) Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern verwendet, d.h. auch der Insolvenzmasse zugutekommen. Mit diesem Modell würde zugleich die bisherige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre massiv verwässert bzw. (bei einer vorangehenden Kapitalherabsetzung auf null) beendet.

 

Andere Interessenten streben hingegen einen Erwerb wesentlicher Beteiligungen und Vermögenswerte von der Nanogate SE und eine entsprechende Herauslösung aus der Nanogate-Gruppe an. Das Kerngeschäft würde hiernach in einer neuen Gesellschaft weitergeführt, die im alleinigen Eigentum des möglichen Investors stünde. Als Gegenleistung würde der Investor einen bestimmten Kaufpreis an die Nanogate SE zahlen, der insbesondere dazu verwendet würde, die Insolvenzquote zu bedienen. Die bei der Nanogate SE noch verbleibenden Beteiligungen und Vermögensgegenstände würden ebenfalls veräußert. Aus den Erlösen dieser Maßnahmen würde vorrangig eine Befriedigung der Gläubiger des Unternehmens erfolgen. Die Nanogate SE würde hiernach letztlich als Gesellschaft ohne operatives Geschäft zurückbleiben.

 

Nanogate wird die unverbindlichen Interessensbekundungen nun eingehend prüfen, auswerten und verhandeln.


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