05.11.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Nanogate: Erste Gläubigerversammlung bestätigt Eigenverwaltung

Nanogate SE: Fortsetzung der Eigenverwaltung der Gesellschaft im laufenden Insolvenzverfahren

Die erste Gläubigerversammlung (als Berichts- und Prüfungstermin) der Nanogate SE hat der Fortsetzung der Eigenverwaltung der Gesellschaft im laufenden Insolvenzverfahren zugestimmt.


Ebenso wurde Justizrat Günter Staab als Sachwalter bestätigt. Zudem wurden Neubesetzungen im Gläubigerausschuss beschlossen.

 

Bei der Sitzung in Sulzbach (Saarland) informierte die Nanogate SE auch über den gegenwärtigen Stand des Insolvenzverfahrens: Aktuell prüft das Unternehmen die indikativen und unverbindlichen Beteiligungs- und Übernahmeangebote, die im Rahmen des Investorenprozesses eingegangen waren (siehe Adhoc-Mitteilung vom 23. Oktober 2020). Die Interessensbekundungen sehen allesamt einen Erhalt des Kerngeschäfts der Gruppe vor. Die Fortsetzung des Investorenprozesses wurde von der Gläubigerversammlung beschlossen.

 

Im Anschluss an die Gläubigerversammlung der Nanogate SE fanden die entsprechenden Berichts- und Prüfungstermine der Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate PD Systems GmbH, Nanogate Neunkirchen GmbH, Nanogate Kierspe GmbH und Nanogate NRW GmbH statt. Auch hier wurden jeweils die Eigenverwaltung sowie der Sachwalter bestätigt. Der Geschäftsbetrieb selbst läuft an den betroffenen Standorten unverändert und unvermindert weiter.


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