04.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Nanogate: Gläubigerversammlung am 4. November 2020

Insolvente Nanogate: Operatives Geschäft läuft unvermindert weiter

Insolvenzverfahren am 1. September 2020 eröffnet


Die erste Gläubigerversammlung (als Berichts- und Prüfungstermin) im Insolvenzverfahren (Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung) der Nanogate SE, einem weltweit führenden Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, soll am 4. November 2020 in Sulzbach/Saar stattfinden. Unterdessen hat das Amtsgericht Saarbrücken am 1. September 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.


Gleiches gilt für die laufenden Verfahren bei den Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate PD Systems GmbH, Nanogate Neunkirchen GmbH, Nanogate Kierspe GmbH und Nanogate NRW GmbH. Die Eigenverwaltung wurde antragsgemäß angeordnet.

Der Geschäftsbetrieb selbst läuft unverändert und unvermindert weiter.

 

Der Vorstand der Nanogate SE strebt weiterhin eine Sanierung des Konzerns an. Dabei sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Aktuell erarbeitet das Management gemeinsam mit den erfahrenen Sanierungsexperten Matthias Bayer und Franz Abel (beide Kanzlei Abel und Kollegen und zugleich Generalbevollmächtigte der Nanogate SE) die Restrukturierungsmaßnahmen sowie den Insolvenzplan.

 

Das Gericht bestätigte den bisherigen vorläufigen Sachwalter Justizrat Günter Staab in seinem Amt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

 

Die Fertigstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und die Finalisierung der Abschlussprüfung sind erst nach Vorliegen des Insolvenzplans möglich. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endete zudem ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. August 2020; ein neues Rumpfgeschäftsjahr begann am 1. September 2020.


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