14.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Penell GmbH: Einberufung einer Gläubigerversammlung

Einberufung einer Gläubigerversammlung

Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Auswechslung des Treuhänders der Penell Anleihe


Die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75 % Anleihe der Penell GmbH (ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) (die "Anleihe") hatte am 24. Februar 2016darüber informiert, dass sie von über 5% der Anleihegläubigerentsprechend § 9 Abs. 1 SchVG zur Einberufung einerGläubigerversammlung über die Auswechslung des

Sicherheitentreuhänders aufgefordert wurde.

Hintergrund des Verlangens der Anleihegläubiger sind verschiedentliche gerichtliche Überprüfungen im Raum stehender Pflichtverletzungen der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus ihrer Stellung als
Sicherheitentreuhänder für die Gläubiger der Anleihe. Hieraus können  sich Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen den
Sicherheitentreuhänder ergeben. Angesichts dieser möglichen Schadensersatzansprüche verlangen Anleihegläubiger die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders.

Die Auswechslung eines Sicherheitentreuhänders wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Position der Anleihegläubiger aus. Der alte Sicherheitentreuhänder ist verpflichtet, den Status quo auf den neuen Sicherheitentreuhänder zu übertragen. Etwaige Schadenersatzansprüche der Anleihegläubiger gegen die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und ihre Verfolgung werden durch die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders nicht beeinträchtigt. Die Zahlung einer doppelten Vergütung müssen die Anleihegläubiger ebenfalls nicht befürchten. Durch die Auswechslung des Treuhänders werden die Kosten des Treuhänders zudem masseschonend reduziert.

Die One Square Advisory Services GmbH hat in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung eine entsprechende Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung über die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders am 6. April 2016 im Bundesanzeiger und unter
http://www.onesquareadvisors.com/deutsch/Infos-fuer-Anleihengaeubiger/Pene ll.php veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit dem Einberufungsverlangen über die Auswechslung des Treuhänders wirft die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dem gemeinsamen Vertreter vor, eine Nachbesicherung der Anleihe verhindert zu haben, indem sich der gemeinsame Vertreter angeblich weigerte, eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Tatsächlich stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Die Penell GmbH hatte am 14. Januar 2015 zu einer Gläubigerversammlung in Form einer Abstimmung ohne Versammlung
zwischen dem 2. und 4. Februar 2015 eingeladen, um über eine Verlängerung der Nachbesicherungsfrist abstimmen zu lassen. Nachdem die Penell GmbH sich in der Folge weigerte oder nicht in der Lage war, die mit der Durchführung beauftragten Dienstleister zu bezahlen und diese daher das Mandat niederlegten, erklärte sich der gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services GmbH freiwillig und überobligatorisch, also ohne dazu überhaupt verpflichtet zu sein, bereit, die Aufgaben der Dienstleister auf eigene Kosten zu übernehmen. Zur Durchführung der Gläubigerversammlung kam es infolge des Insolvenzantrags der Penell GmbH vom 2. Februar 2015 jedoch nicht mehr. Zudem hatte sich die One Square Advisory Services GmbH erfolgreich für eine Nachbesicherung der Ansprüche der Anleihegläubiger eingesetzt und die Bestellung weiterer Sicherheiten von den Gesellschaftern für die Anleihegläubiger, wie die Verpfändung von Anteilen an der Synchro Plus GmbH und die Bestellung einer Grundschuld erreichen können.

Der Geschäftsführer des gemeinsamen Vertreters, der One Square Advisory Services GmbH, Frank Günther zieht zu den Vorwürfen von MSW ein eindeutiges Fazit: "Der Sicherheitentreuhänder MSW sieht sich massiven Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe gegenüber. Die gegen den gemeinsamen Vertreter erhobenen Vorwürfe sind daher ein plumper Ablenkungsversuch von den eigenen Versäumnissen und entbehren jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage. Nur die längst überfällige Auswechslung des Sicherheitentreuhänders gewährleistet eine zeitnahe und vorbehaltlose Information der Anleihegläubiger und des gemeinsamen Vertreters über die Sicherheitenlage und somit eine Verfolgung der anstehenden Schadensersatzansprüche gegen MSW."

Der gemeinsame Vertreter fordert daher alle Anleihegläubiger auf, an der anstehenden Abstimmung teilzunehmen und ihre Rechte aus der Anleihe durchzusetzen.



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