06.10.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Penell GmbH (i.I.): Insolvenzverwalter hält Klage der MSW GmbH für unbegründet

Penell - Insolvenz : MSW klagt gegen Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter Dr. Jan-Markus Plathner hält Klage der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für unbegründet.



In dem Rechtsstreit der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("MSW")
gegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan-Markus Plathner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Penell GmbH ("Insolvenzverwalter") vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-05 O 216/16) hat der Insolvenzverwalter heute auf die Klage erwidert. Nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage hält der
Insolvenzverwalter die Klage vom 23. Juni 2016 auf Auskehr bestimmter Verwertungserlöse weder für schlüssig noch für begründet.

Der aktuelle Stand der angemeldeten Insolvenzforderungen beläuft sich auf rund EUR 13.254.506,00 (rund EUR 2.153.082,00 festgestellte Forderungen; rund EUR 8.116.607,21 für den Ausfall festgestellte Forderungen und rund EUR 2.982.009,00 bestrittene Forderungen). Der aktuelle Guthabenbestand beträgt rund EUR 77.106 und weitere EUR 400.000 als Rücklage für die strittigen Sicherungsrechte. Es wird weiter mitgeteilt, dass die Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde; d.h. es stehen derzeit nicht genügend Mittel zur Verfügung, um alle Masseverbindlichkeiten zu bedienen. Die Masseverbindlichkeiten sind vollständig zu befriedigen, bevor eine Quote an Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden kann. Die prognostizierten Masseverbindlichkeiten betragen nach derzeitiger Einschätzung des Insolvenzverwalters rund EUR 600.000.

Der Insolvenzverwalter hat außergerichtlich Insolvenzanfechtungs- in Höhe von rund EUR 1.700.000,00 und Organhaftungsansprüche von rund 4.800.000,00 geltend gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Ansprüche hinzukommen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit und wirtschaftliche Realisierbarkeit der Ansprüche kann derzeit nicht beziffert werden und kann auch Null betragen.

Es kann derzeit noch keine sichere Aussage über eine voraussichtliche Insolvenzquote getroffen werden. Es ist nach wie vor weiterhin offen, ob und in welcher Höhe die Anleihegläubiger der Penell GmbH i.I. eine Rückzahlung einschließlich Zinsen auf ihre Schuldverschreibungen erhalten.

Abschließend hält der Insolvenzverwalter fest, dass diese Ad-hoc-Mitteilung nur höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Rechtslage erfolgt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu existieren, ob und in welchem Umfang ein
Insolvenzverwalter überhaupt verpflichtet ist, etwaige Informationspflichten nach der MAR zu erfüllen.





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