P&R Insolvenz: Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Erste Erfolge in Bezug auf Sicherung von Erlösen bei Schweizer P&R Gesellschaft für die insolventen deutschen Gesellschaften - Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Bereits unmittelbar nach Insolvenzantragstellung war damit begonnen worden, mit Hilfe der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Informationen und Zahlen aufzubereiten und zu analysieren. Dazu erfolgte sowohl eine Auswertung der in Grünwald vorhandenen IT-Systeme und Unterlagen, als auch ein intensiver Datenaustausch und -abgleich mit der in der Schweiz ansässigen P&R Gruppen–Gesellschaft, die die weltweite Vermarktung der Container für die insolventen Gesellschaften organisiert. Durch die am 26. April angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung bei der P&R AG sowie der P&R Transport-Container GmbH konnten nun auch die dort vorhandenen Daten gesichert werden und in die Bestandsaufnahme einfließen. Daraus ergibt sich nun ein klareres Bild vom Gesamtvolumen der Containervermittlung an die deutschen Anleger.
„Die Auswertung
der nicht miteinander vernetzten Systeme in Deutschland und der Schweiz hat die
ersten Vermutungen bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten
Container zum heutigen Stand deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von
den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauft worden sind. Die
Fehlentwicklungen begannen vor mehr als zehn Jahren und müssen weiter
aufgeklärt werden. Zugleich hat die Bestandsaufnahme aber auch deutlich
gezeigt, dass die noch vorhandenen Container einen substantiellen Wert
darstellen. Die künftigen Mieterlöse sollen ebenso wie spätere Veräußerungserlöse
für die bestmögliche Befriedigung der Ansprüche der Anleger gesichert und
realisiert werden“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.
Nach den jetzt
vorliegenden ersten, noch vorläufigen Ergebnissen der Auswertung der Systeme
sind von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften zum heutigen
Stand rund 1,6 Mio. Container an die rund 54.000 Anleger verkauft worden. Dem
steht eine Containerflotte von rund 0,6 Mio. gegenüber, wobei sämtliche Angaben
noch im Einzelnen verprobt werden müssen. Diese enorme Bestandsdifferenz hatte
sich nach den vorliegenden Erkenntnissen über Jahre hinweg aufgebaut. Im Jahr
2010 betrug die Differenz zwischen den verkauften und den vorhandenen
Containern bereits rund 0,6 Mio. Derzeit wird aufgearbeitet, wie sich die
Bestandsdifferenz über die Jahre entwickelt hat. Parallel dazu werden sämtliche
Zahlungsströme der letzten Jahre untersucht und ausgewertet, auch um zu überprüfen,
wann und in welchem Umfang Container am Markt ge- und verkauft wurden. Die
Staatsanwaltschaft München I hat die Vorgänge ebenfalls bereits aufgegriffen
und wurde von der vorläufigen Insolvenzverwaltung informiert.
„Die
Aufarbeitung der Krisenursachen und der sich daraus ergebenden
Schlussfolgerungen wird mit Nachdruck betrieben, aber einige Zeit in Anspruch
nehmen. Unsere Aufgabe ist es auch, Haftungsansprüche gegen die für die
Vorgänge verantwortlichen Personen zu prüfen und durchzusetzen. Die Aufarbeitung
wird allerdings auch dadurch erschwert, dass der Geschäftsführer, der die
Geschäfte teilweise seit mehr als zehn Jahren geführt hatte, heute nicht mehr
zur Verfügung steht, da er im Mai 2016 überraschend verstorben ist. Der heutige
Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften hat die Geschäfte erst im Juni
2017 von Herrn Heinz Roth übernommen, der die Geschäfte seit Juni 2016
übergangsweise geleitet hatte“, so Dr. Jaffé. Er betont: „Für die Anleger
ist jetzt in einem ersten Schritt ohnehin entscheidend, dass es gelingt, die
vorhandenen und vermieteten Container, die laufend Zahlungseingänge generieren,
zu sichern und sie – wenn nötig auch über Jahre hinweg - bestmöglich zu
verwerten, denn eine Verwertung durch die Anleger selbst ist rechtlich und
praktisch unmöglich. “
Vor diesem
Hintergrund wurde und wird intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um die Erlöse zu
sichern, die aufgrund der vertraglichen Strukturen zunächst in der Schweizer
Gesellschaft erzielt werden, aber letztlich den Anlegern und Gläubigern zu Gute
kommen sollen. Die Mietverträge mit den Leasinggesellschaften, die die
Container weltweit an Reedereien vermarkten, wurden historisch nicht von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften
geschlossen,
sondern von der Schweizer Gesellschaft.
In Folge der in
Gang gesetzten Aufklärung wurde nun in der Schweizer Gesellschaft ein Schweizer
Wirtschaftsprüfer als Verwaltungsrat bestellt, der die Geschäftsführung der
Schweizer Gesellschaft kontrolliert. Ziel ist es, die Ansprüche der deutschen
Gesellschaften bestmöglich zu befriedigen, auch durch die Verwertung eines
eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft. Auch diese Verwertungserlöse
sollen den Anlegern und Gläubigern letztendlich zu Gute kommen.
„Nur wenn
es gelingt, die Mieteinnahmen aus den nahezu vollständig vermieteten Containern
zu sichern und diese später zu verwerten, kann es zu einer substantiellen
Verteilung an die Anleger kommen. Ein Zusammenbruch der Schweizer Gesellschaft
würde den Anlegern nichts nützen und auch keinen Mehrwert für sie bringen.
Bricht die Wertschöpfungskette, an deren Ende die Anleger der deutschen
Gesellschaften stehen, zusammen, wird sich der Schaden der Anleger weiter
vertiefen. Eine realistische Zugriffsmöglichkeit auf die Container bestünde
dann nicht. Vielmehr würden die Container in diesem Fall möglicherweise außer
Dienst gestellt und weltweit zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch
Dritte zwangsverwertet. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrig bleiben.
Wir tun alles dafür, um den Schaden der Anleger so gering wie möglich zu
halten, dies setzt aber voraus, dass sich die Beteiligten trotz der schwierigen
Situation im eigenen wirtschaftlichen Interesse rational verhalten“, ergänzt
Dr. Jaffé.
Die vorläufigen
Insolvenzverwalter bitten deshalb betroffene Anleger weiterhin darum, Ruhe zu
bewahren und die Fortschritte in den einzelnen Insolvenzverfahren abzuwarten.
Auch wenn Anlegern kein Eigentums-Zertifikat vorliegt, können sie Ansprüche im
Insolvenzverfahren geltend machen. Diese Forderungsanmeldung ist jedoch erst
nach Eröffnung der Insolvenzverfahren möglich.
Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen können Anleger auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer-inso.definden.
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