14.12.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

S.A.G. Solarstrom AG: Anleihe 2010 / 2015

S.A.G. Solarstrom AG: Abschluss des Insolvenzverfahrens wird nicht vor 2017

Die S.A.G. Solarstrom AG: Anleihe 2010 / 2015 bleibt bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens börsennotiert.


Die Deutsche Börse hat den auf Anfrage des gemeinsamen Vertreters gestellten Antrag der S.A.G. Solarstrom AG i.I. bewilligt, die Börsennotierung der 6,25 %-Anleihe (WKN: A1E84A / ISIN: DE000A1E84A4) über die Endfälligkeit am 14.12.2015 hinaus aufrecht zu erhalten. Damit ist die Anleihe weiterhin im Quotation Board (Freiverkehr) der Deutschen Börse einbezogen und bleibt bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens handelbar.

 

Unverändert erwartet der Insolvenzverwalter im Rahmen des Verfahrens weiterhin eine Insolvenzquote von ca. 50 % auf die festgestellten Forderungen.

 

Im Mai 2015 hatte der Insolvenzverwalter bereits eine erste Abschlagszahlung auf die festgestellten Forderungen aller Gläubiger inklusive der Gläubiger der 6,25-%-Anleihe 2010/2015 (WKN: A1E84A / ISIN: DE000A1E84A4) und der 7,5-%-Anleihe 2011/2017 (WKN A 1K0K5/ ISIN DE000A1K0K53) geleistet.

 

Der Insolvenzverwalter wird turnusgemäß im Mai 2016 im Rahmen eines Sachstandberichts über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten. Mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird nicht vor dem Jahr 2017 gerechnet.

 


Bild: © ywel

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