08.11.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SEIBT + KAPP mit neuem Inhaber

Die insolvente SEIBT + KAPP GmbH & Co. Maschinenfabrik KG in Oppenweiler hat einen neuen Inhaber.

Unternehmen wird zum großen Teil fortgeführt – 23 Arbeitsplätze bleiben erhalten


Die SEIBT + KAPP GmbH & Co. Maschinenfabrik KG in Oppenweiler hat mit Norbert Löffelhardt einen neuen Inhaber. Das Unternehmen war im Sommer in eine Schieflage geraten und musste die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Nun wird der Betrieb mit 23 Mitarbeitern fortgesetzt. Das Unternehmen wird die Geschäftsbereiche Komponentenfertigung und Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen fortführen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

 

Käufer von SEIBT + KAPP ist der bisherige Geschäftsführer Norbert Löffelhardt. Seine S+K Fertigung GmbH & Co. KG wird zum 1. November 2017 im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ sämtliche Maschinen und Werkzeuge, Vorräte, das gesamte kaufmännische und technische Know-how, die zum operativen Geschäftsbetrieb gehörenden Unterlagen und sämtliche Patente und Gebrauchsmuster übernehmen. Außerdem tritt der Käufer in die laufenden Service- und Wartungsverträge ein. Der Kaufvertrag wird gültig, wenn die am 15. November stattfindende Gläubigerversammlung dem zustimmt.

 

SEIBT + KAPP, 1928 gegründet, stellte industrielle Waschmaschinen und Waschschleudermaschinen für Textilpflegebetriebe her und gehörte auf diesem Markt zu den wichtigsten Akteuren. Aufgrund der Erfahrung bei der Bearbeitung von Edelstahl und Stahlblech beliefert SEIBT + KAPP seit mehr als zehn Jahren Unternehmen des Maschinen- und Sondermaschinenbaus mit speziell gefertigten Einzelteilen und Baugruppen. Vor allem auf diesen Geschäftsbereich will sich das Unternehmen jetzt konzentrieren. Außerdem wird es Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen herstellen und bestehende Kunden damit versorgen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

 

23 Arbeitsplätze von SEIBT + KAPP bleiben erhalten. Lediglich zwei Mitarbeitern musste gekündigt werden.

 

„Wir freuen uns, dass wir für SEIBT + KAPP und seine Mitarbeiter eine tragfähige und zukunftssichere Lösung finden konnten“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner. „Der neue Inhaber Norbert Löffelhardt ist ein Kenner der Branche und sehr gut mit Lieferanten und Kunden vernetzt. Er kann das Unternehmen mit dem neuen Schwerpunkt Komponenten- und Einzelteilfertigung erfolgreich weiterführen.“

 

Sachwalter des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist Marcus Winkler von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses sind Rechtsanwalt Tobias Humpf (Fachanwalt für Insolvenzrecht) und Tina Kade LL.M. (Wirtschaftsjuristin) von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen verantwortlich. Bertold Alleweldt von der RIAL Consulting GmbH hat bei der Ausarbeitung der Restrukturierungsmaßnahmen unterstützt.

 



Über die Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Insolvenzverfahren kann gemäß §§ 270 ff. InsO auch in Eigenverwaltung geführt werden. Hierbei bleiben der oder die Geschäftsführer in der Verantwortung für das Unternehmen, das heißt handlungsfähig, und sie sanieren das Unternehmen aus eigener Kraft. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Eigenverwaltung bietet sich an, wenn das Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit, stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium ein Sanierungskonzept  vorliegt. „SEIBT + KAPP ist ein gutes Beispiel für eine funktionierende Eigenverwaltung, die unter Einbeziehung aller Beteiligten die Sanierung des Unternehmens, den Erhalt der Arbeitsplätze und die bestmögliche Gläubigerbefriedigung gleichermaßen im Fokus hat“, so der Sachwalter Rechtsanwalt Marcus Winkler aus Stuttgart.


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