SolarWorld AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter der SolarWorld AG / Insolvenzen Tochtergesellschaften
Der Vorstand der SolarWorld AG hat am 11. Mai 2017 Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Bonn gestellt.
Im Zuge dessen hat das zuständige Gericht Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO) bestellt.
Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Industries Deutschland GmbH und der SolarWorld Innovations GmbH haben
am 12. Mai 2017 im Zuge der Insolvenz der Muttergesellschaft jeweils einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Bonn gestellt. Das Insolvenzgericht hat daraufhin Rechtsanwalt Piepenburg auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter dieser Gesellschaften bestellt.
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