Städtebahn Sachsen fährt ab Montag auf einer weiteren Strecke
Die Städtebahn Sachsen wird ab Montag den Betrieb auf einem weiteren Teilabschnitt des VVO-Dieselnetzes wieder aufnehmen.
Von Dresden-Neustadt bis Ottendorf-Okrilla Süd werden die Züge nach Fahrplan im Stundentakt fahren. Ab dort fahren Ersatzbusse bis Königsbrück. Zudem verkehren zwei Züge in Richtung Dresden bereits wieder ab Königsbrück (werktags ab 4.39 Uhr und täglich ab 22.39 Uhr); zudem fahren täglich zwei Züge abends bis nach Königsbrück (21.36 und 23.20 Uhr ab Dresden-Neustadt). Damit kann ein großer Abschnitt der Linie RB 33 bedient werden. Alle Beteiligten tun weiterhin alles dafür, dass Züge der SBS vollständig den nördlichen Abschnitt der RB 33 wieder bedienen können.
Mit dieser Variante erhöht die SBS in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) die Zuverlässigkeit des Angebotes auf dieser Verbindung: Bisher standen die Busse aus Königsbrück und Ottendorf-Okrilla in Folge einer Straßenbaustelle häufig im Stau, so dass die Fahrgäste ihren Anschluss in Dresden-Klotzsche nicht erreichten. Ab Montag fährt der Zug an der Baustelle vorbei. Außerdem verbessert sich damit das Angebot für die Schülerinnen und Schüler aus Hermsdorf und Weixdorf, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verlegung des Gymnasiums Klotzsche nach Pieschen.
Die gesamte Strecke der RB 33 kann aktuell noch nicht bedient werden, da die Fahrzeugflotte der SBS noch nicht vollständig wieder genutzt werden kann. Ab der kommenden Woche stehen der Städtebahn Sachsen elf Fahrzeuge zur Verfügung. Der Vermieter Alpha Trains setzt sich dafür ein, dass auch die verbleibenden Triebzüge schnellstmöglich einsatzbereit sind. Der Verkehr von Pirna nach Neustadt und Sebnitz (RB 71) wird daher noch durch Busse abgewickelt. Die Streckenaufnahme soll allerdings schnellstmöglich erfolgen, sobald die notwendigen Fahrzeugkapazitäten der SBS zur Verfügung stehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau von der Kanzlei PLUTA erklärt: „Am kommenden Montag wird die Städtebahn Sachsen den Betrieb auf einem weiteren Streckenabschnitt des VVO-Dieselnetzes aufnehmen. Wir arbeiten mit Hockdruck daran, dass die Züge bald auf allen Strecken wieder rollen.“
Seit Ende Juli befindet sich die Städtebahn Sachsen GmbH in einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Aschaffenburg ordnete am 29. Juli 2019 das vorläufige Verfahren an und bestellte Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Planmäßiger Betrieb auf zwei Strecken
Seit dem 19. August fahren die Züge planmäßig auf den
Strecken von Dresden nach Kamenz (RB 34) und von Heidenau nach Altenberg (RB
72). Dr. Laubereau erklärt: „Die Züge fahren ohne Einschränkungen, die
Auslastung ist gut. Wir sind mit dem bisherigen Verlauf auf den beiden Strecken
sehr zufrieden.“ Sobald sich Neuigkeiten ergeben, wird der vorläufige
Insolvenzverwalter diese bekanntgeben.
Die Städtebahn Sachsen GmbH ist ein Eisenbahnunternehmen mit Sitz in Niedernberg in der Nähe von Aschaffenburg und seit 2010 für ein regionales Liniennetz um die sächsische Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Im Auftrag des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) betreibt die Gesellschaft vier Strecken.
Über PLUTA:
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute mehr als 400 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Über 90 Juristen und 40 Kaufleute, darunter viele Rechtsanwälte und Steuerberater mit Mehrfachqualifikationen als Wirtschaftsprüfer, Diplomkaufmann oder Buchprüfer, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, Wirtschaftswoche, Focus, Legal 500, Who’s Who Legal, ACQ 5 Law Award und M&A Today Global Award belegen.
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