S&K Insolvenzanfechtung: Können verklagte Anleger ihr Geld behalten?
Richter im Strafprozess sieht kein Schneeballsystem - Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters könnten unbegründet sein
Viele Anleger der Immobiliengruppe S&K sollen nach
dem Willen des Insolvenzverwalters Achim Ahrendt erhaltene Zahlungen
("Ausschüttungen, Gewinne,
Kapitalrückzahlungen etc.") an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Sein Argument: Die S&K-Gründer Stephan S. und sein Kompagnon Jonas
K. hätten ein Schneeballsystem betrieben und die Immobilienfirmen der
S&K-Gruppe seien gar nicht wirtschaftlich tätig gewesen.
Im Strafprozess vor dem Frankfurter Landgericht, der am Mittwoch (29.
März 2017) mit Haftstrafen für die Firmengründer endete, verwarf Richter
Alexander El Duwaik den Vorwurf eines Schneeballsystems. Die rund 1400
Anleger, die vom Insolvenzverwalter Ahrendt
auf Rückzahlung ihrer Ausschüttungen verklagt wurden, können nun
hoffen, dass die Anfechtungsansprüche hinfällig sind.
Zweifel am Schneeballsystem
„Soweit
wir Mandanten in diesen Anfechtungsprozessen vertreten, hatten wir
nicht nur Zweifel an der These des Schneeballsystems, sondern auch an
der Zahlungsunfähigkeit
der S&K-Gesellschaften zum Zeitpunkt der Auszahlung an unsere
Mandanten. Das Vorliegen mindestens eines dieser Umstände ist aber
Voraussetzung für eine Rückzahlungsverpflichtung“, erklärt Rechtsanwalt
Dr. Olaf Hiebert von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Der
Insolvenzverwalter begründet seine Klagen gegen die Anleger vor allem
mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, einem nur Auszugsweise
vorgelegten Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaf
Der Strafprozess hat jetzt ergeben, dass der Vorwurf eines Schneeballsystems und des Betruges nicht haltbar ist. Die Angeklagten wurden wegen Untreue zu jeweils achteinhalb Jahren Haft verurteilt, vereinfacht gesagt also der Zweckentfremdung von Geld. An der Etablierung eines Schneeballsystems sei ihnen nie gelegen gewesen, so die Angeklagten. Damit könnte auch die Klagen von Insolvenzverwalter Ahrendt gegen die ohnehin geprellten Anleger unbegründet sein.
Insolvenzverwalter in der Nachweispflicht
In
der Verteidigung gegen den Insolvenzverwalter können sich betroffene
Anleger die im Gesetz vorgesehene Verteilung der Darlegungs- und
Beweislast zu Nutze machen. Denn
der Insolvenzverwalter muss darlegen und beweisen, dass es sich bei den
Zahlungen an Anleger um Scheingewinne handelt, die im Rahmen eines
Schneeballsystems geflossen sind. Dies scheint nach dem Urteil im
Strafprozess fernliegend; der plumpe Hinweis des Verwalters
auf das Strafverfahren wird jedenfalls nicht mehr gegeben werden
können.
Ergebnis des Strafprozesses hat Auswirkungen auf Anfechtungsklagen
Im Strafprozess trat dem Vernehmen nach auch zu Tage, dass noch rund 25 Mio. Euro vorhanden sind. Der vorsitzende Richter der Frankfurter Wirtschaftsstrafkammer habe zudem die Leistung der Unternehmensgründer anerkannt. Es sei schon „ganz ordentlich“ gewesen, was da auf die Beine gestellt“ worden sei. Am Ende sei alles „aus dem Ruder gelaufen“. Dies lässt vermuten, dass zumindest in den ersten Jahren kein Schneeballsystem, sondern ein solides Geschäftsmodell geplant und umgesetzt wurde. Nur aufgrund der hohen Entnahmen der S&K-Gründer für Statussymbole und aufwendigem Lebensstil habe das Geld am Ende des Tages nicht mehr gereicht. „Tatsächlich gibt es zahlreiche Anhaltspunkte für eine umfassende wirtschaftliche Tätigkeit der Immobiliengruppe“, meint auch RA Dr. Hiebert von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. „Die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die behaupteten Anfechtungsansprüche wegen der Auszahlung von Scheingewinnen dürften mit dem Urteil des Strafgerichts jedenfalls gestiegen sein“, so Dr. Hiebert weiter.
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