Urteil gegen Dr. Middelhoff rechtskräftig
 
                Das Landgericht Essen hat den Angeklagten Dr. Thomas Middelhoff wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen.
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der für 
Revisionen in Steuerstrafsachen zuständig ist, hat die gegen die 
Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet 
verworfen.
Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils ließ der 
Angeklagte in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der 
KarstadtQuelle AG, die 2007 in Arcandor AG umbenannt wurde, privat 
veranlasste Ausgaben ohne dienstlichen Bezug durch seinen Arbeitgeber 
tragen. Hierfür nutzte er zwischen November 2005 und Februar 2009 die 
ihm eingeräumte Befugnis ohne Prüfung Dritter die Begleichung von 
Rechnungen bzw. die Erstattung von Kosten an sich zu veranlassen. Ein 
Anspruch des Angeklagten auf Übernahme dieser Kosten bestand nicht. Dies
 betraf in 26 Fällen Reisekosten in Höhe von insgesamt 308.812,14 €, 
darunter Kosten für Charterflüge, Hotelübernachtungen und 
Limousinenservice. Diese Reisen dienten der Wahrnehmung externer Mandate
 oder rein privaten Zwecken. In einem weiteren Fall handelte es sich um 
Kosten in Höhe von 179.437,70 € für eine von ihm als Privatmann 
beauftragte und herausgegebene Festschrift zu Ehren seines Mentors. 
Durch die von ihm veranlasste Einbuchung dieser nicht betriebsbezogenen 
Rechnungen bewirkte er die pflichtwidrige Voranmeldung von Vorsteuern in
 den Umsatzsteuervoranmeldungen für drei Monate in Höhe von insgesamt 
26.885,55 €.
Vorinstanz:
LG Essen – Urteil vom 14. November 2014 – 35 KLs 14/13
BGH - Beschluss vom 17. Februar 2016 – 1 StR 209/15  
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.
 
                         
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                    