30.06.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Verbraucherinsolvenzrecht: die wichtigsten Änderungen

Von Reform der Verbraucherinsolvenz profitieren auch Gläubiger

Morgen (1. Juli 2014) tritt das neue Verbraucherinsolvenzrecht in Kraft. Der Verband Insolvenzverwalter Deutschland (VID) erklärt, was sich für betroffene Verbraucher ändert:


Was ist das Ziel der Reform? 

Der Gesetzgeber will überschuldeten Privatleuten, aber auch Freiberuflern und Einzelunternehmern den Weg raus aus den Schulden erleichtern.

 

Was ändert sich konkret für Schuldner?

1. Schnellere „Restschuldbefreiung“

Während früher der Erlass der restlichen Schulden („Restschuldbefreiung“) erst nach sechs Jahren möglich war, können Schuldner künftig schon deutlich früher schuldenfrei sein. Für Schuldner, die die Verfahrenskosten bezahlen (im Schnitt zwischen 1.500 und 2.000 Euro), wurde die Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre gesenkt. Wer die Verfahrenskosten begleicht und zusätzlich mindestens 35 Prozent seiner Schulden zurückzahlt, bekommt seine Restschulden sogar bereits nach drei Jahren erlassen.

 

2. Insolvenzplan auch für Privatpersonen

Was bei Unternehmensinsolvenzen bereits seit längerem möglich ist, gilt nun auch bei Privatinsolvenzen: Schuldner können sich mit ihren Gläubigern im Wege eines sog. „Insolvenzplans“ über die Höhe und den Zeitplan ihrer Entschuldung einigen. Ist der Plan erfüllt, werden alle übrigen Schulden erlassen.

 

3. Unterhalts- und Fiskusverbindlichkeiten bleiben bestehen

Während bislang nur Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, z.B. bestimmte Schadensersatzforderungen wegen Betrugs, Körperverletzung o.ä., von der Restschuldbefreiung ausgenommen waren, gilt dies nun auch ausdrücklich für Unterhaltsforderungen und Steuerschulden.

 

Was ändert sich konkret für Gläubiger?

Die Reform stärkt auch die Rechte der Gläubiger. Hintergrund ist, dass die geplanten Erleichterungen für Schuldner wirklich nur dem redlichen Schuldner zukommen und nicht zulasten der Gläubiger gehen sollen. Dafür sollen strengere Ausnahmetatbestände sorgen. Die Möglichkeiten zur Versagung und zum Widerruf der Restschuldbefreiung werden ausgeweitet. Konkret bedeutet das: Künftig können Gläubiger bei Verstößen des Schuldners einfacher und häufiger beantragen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wird.

 

Fazit

Der Ansatz, mit dem Reformpaket, die Situation der Schuldner zu verbessern, wird wohl nur sehr begrenzt aufgehen. Die Erleichterungen für die Schuldner sind an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft, die Schuldner in der Praxis wohl nur selten erfüllen können.

So dürften nur wenige Gläubiger tatsächlich eine Entschuldung nach drei Jahren schaffen. 35 Prozent Quote liegen weit über dem Durchschnitt, den private Schuldner selbst in sechs Jahren aufzubringen in der Lage sind. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. 1.500 bis 2.000 Euro sind sehr viel Geld für jemanden, der mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze auskommen muss.

Auch von der Möglichkeit des Insolvenzplans dürften in der Praxis nicht allzu viele Gläubiger Gebrauch machen. Denn kaum ein Gläubiger wird bei einem kurz-oder mittelfristig wirksamen Insolvenzplan weniger als die 35 Prozent Quote akzeptieren, mit denen eine Entschuldung sonst erst nach drei Jahren möglich ist. Damit ist ein Insolvenzplan de facto an eine Quote geknüpft, die nur in den allerwenigsten Fällen realistisch ist.

 

 

Über den VID

 

Der „Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ ist der Bundesverband der in Deutschland tätigen Unternehmensinsolvenz-verwalter. Der Verband hat zurzeit rund 450 Mitglieder und vertritt damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder des VID haben sich über ihre Satzung auf strenge „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001 verpflichtet. Der Verband hat damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Voraussetzung für die VID-Mitgliedschaft ist zudem eine mindestens  drei Jahre dauernde Tätigkeit  als Unternehmensinsolvenzverwalter. Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert, das durch den Verband exklusiv nur an Mitglieder verliehen wird.

 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl