Verurteilung wegen vielfacher Untreue im Fall des Bankhauses Wölbern rechtskräftig
Das Landgericht Hamburg hat einen Medizinprofessor, der im Jahr 2006 das Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat einen Medizinprofessor, der im Jahr 2006 das
Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach
den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31
geschlossenen Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund
147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen Euro
davon nutzte er für private Zwecke.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen
dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem
Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet
verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Landgericht Hamburg – Urteil vom 20. April 2015 – 630 KLs 1/14 (5650 Js 27/12)
BGH Beschluss vom 13. Januar 2016 – 5 StR 460/15
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.