11.04.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vivacon AG: Beschlüsse im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung

Insolvente Vivacon: Kein Gläubigerausschuss

Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung der Vivacon AG haben die Gläubiger der Gesellschaft beschlossen, die Eigenverwaltung aufzuheben und das Verfahren im Regelinsolvenzverfahren weiterzuführen.


Zum Insolvenzverwalter wurde der bereits zuvor als Sachwalter der Vivacon AG tätige Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Der Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, den Betrieb vorläufig fortzuführen, um in Betracht kommende Sanierungsszenarien weiter zu verfolgen. 


Die Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde abgelehnt, zustimmungspflichtige Geschäfte werden in Zukunft im Rahmen der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt. Von der Erstellung eines Insolvenzplanes wird zunächst abgesehen.

 



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl