04.02.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Westfleisch übernimmt Rindfleischsparte von Gausepohl

Gausepohl - Insolvenz: Betriebsfortführung ist gesichert

Überdurchschnittlich hohe Befriedigungsquote von bis zu 50 Prozent für die Gläubiger


Die Rindfleischsparte der Gausepohl-Gruppe, die Ende letzten Jahres einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und zuletzt einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro erwirtschaftet hatte, wird an die Westfleisch eG, Münster, verkauft. Eine entsprechende Vereinbarung wurde in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss bereits unterzeichnet.

 

Neben dem Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände wie Betriebsimmobilien, Maschinen und technischen Anlagen der beiden insolventen Gesellschaften, Gausepohl Qualitätsfleisch GmbH & Co KG sowie Fleischversand Heinz Gausepohl GmbH & Co KG an beiden Standorten Dissen und Bakum, sieht die Kaufvereinbarung die Übernahme aller Beschäftigten beider Gesellschaften vor. Insgesamt sind in der Rindfleischsparte rund 100 festangestellte Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Über den Kaufpreis und Details der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Insolvenzverwalter stellte jedoch heraus, dass der erzielte Kaufpreis zu einer außergewöhnlich hohen Befriedigungsquote der Gläubiger von bis zu 50 Prozent führen könne. Die durchschnittliche Quote für Gläubiger in Insolvenzverfahren liegt in Deutschland bei rund 5 Prozent. Maßgebliche Gläubiger des Verfahrens sind vor allem Landwirte und Viehhändler aus der Region. Deren Interessen sowie die Interessen der Warenkreditversicherer sind schon im Verlauf des Antragsverfahrens in einem Lieferantenpool unter Führung des Poolverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils (Görg Rechtsanwalte) gebündelt worden.

 

Der Vertragsunterzeichnung waren intensive Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten im Rahmen eines strukturierten Investorenprozesses, für den die hww Unternehmensberater GmbH unter der Leitung des Sanierungsexperten Burkhard Jung verantwortlich war, vorausgegangen. Am Ende setzte sich hierbei das Angebot der Westfleisch eG durch.

 

Offiziell wurde das Insolvenzverfahren für beide insolventen Gesellschaften der Rindfleischsparte der Gausepohl-Gruppe am 1. Februar 2015 durch entsprechende Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts Osnabrück eröffnet. Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster wurde dabei jeweils auch zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem die Zustimmung zur Übernahme seitens des Bundeskartellamtes unmittelbar nach Verfahrenseröffnung erteilt worden war, konnte der Insolvenzverwalter die beiden Betriebe bereits am 2. Februar 2015 an Westfleisch übergeben.

 

Dr. Malte Köster, Insolvenzverwalter: „Mit der Übernahme durch die Westfleisch eG ist eine tragfähige Lösung für die Zukunft geschaffen. Es ist gelungen, eine hohe Befriedigungsquote für die Ansprüche der Landwirte und Viehhändler zu realisieren, gleichzeitig werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernommen. Beide Aspekte waren wichtige Elemente im Investorenprozess und auch für die Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf das Insolvenzverfahren. Das Bieterverfahren war intensiv, wurde aber von allen Beteiligten verantwortungsvoll und zu jedem Zeitpunkt fair geführt. Die Sanierung ist damit weniger als drei Monate nach dem Insolvenzantrag erfolgreich abgeschlossen. Wir wünschen dem gesamten Team alles Gute für den Neuanfang!“

 

Burkhard Jung, hww Unternehmensberater GmbH: „Die schnelle Übertragung nur gut zwei Monate nach Insolvenzanmeldung ist ein großer Erfolg für alle Beteiligten. Wir freuen uns, dass es Dr. Köster gelungen ist, dem Unternehmen und allen Mitarbeitern mit unserer Unterstützung eine dauerhafte Zukunft unter dem Dach einer erfolgreichen Unternehmensgruppe zu sichern“.

 

Hintergrund:

Ende November 2014 war für die Gausepohl Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG Insolvenzantrag beim Amtsgericht Osnabrück gestellt worden, welches Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte. Mitte Dezember 2014 folgte der Insolvenzantrag für die Tochtergesellschaft Fleischversand Heinz Gausepohl GmbH & Co. KG; auch hier wurde Köster mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Die von den beiden Schuldnerinnen betriebenen Rinderschlachthöfe in Dissen und Bakum wurden im Antragsverfahren durch Köster und sein Team vollumfänglich fortgeführt. Hierbei wurde das Verwalterteam durch die Hamburger Sanierungsberatung Felbier Mall GmbH unter Federführung des Partners Gunnar Dresen unterstützt.  

 

Berater Westfleisch

CMS Hasche Sigle:  

Dr. Rolf Leithaus (Insolvenzrecht)

Dr. Hannah Krings (Insolvenzrecht)

Prof. Dr. Björn Gaul (Arbeitsrecht)

Patricia Jares (Arbeitsrecht)

Dr. Michael Bauer (Kartellrecht)

Dr. Björn Herbers, M.B.L. (Kartellrecht)

Dr. Malte Bruhns (Gesellschaftsrecht)

Philipp Schönnenbeck (Gesellschaftsrecht)

Thomas Gerdel, LL.M. (Steuerrecht)

 

Insolvenzverwalter Gausepohl

Willmer & Partner (Bremen):

Dr. Malte Köster (Insolvenzverwalter)

Marc Kampfenkel (Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht)

Sven Hemmerle (Insolvenzrecht, Steuerrecht)

Stephan Lewerenz (Insolvenzrecht, Betriebsfortführung)

 

Berater Insolvenzverwalter

Schultze & Braun (Bremen):

Alexander von Saenger (Arbeitsrecht)

Baker & McKenzie (Düsseldorf):

Dr. Nicolas Kredel, LL.M. (Kartellrecht)

 

Warenlieferanten und Warenkreditversicherer

GÖRG Rechtsanwälte (Köln):

Dr. Carsten Müller-Seils, LL.M. (Poolverwalter)

 

 


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