18.07.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Windreich GmbH i.I.:Gläubigerversammlung am 22.07.2016

Windreich-Insolvenz: Gläubigerversammlung

Gläubigerversammlung am 22.07.2016 und Absage der Anleihegläubigerversammlung am 20.07.2016


Absage der von Willi Balz einberufenen Anleihegläubigerversammlungam 20.07.2016 - One Square Advisory Services GmbH bittet um die Übermittlung von Fragen für die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung am 22.07.2016


Aufgrund der ungeklärten Einberufungsbefugnisse für eine Anleihegläubigerversammlung, hat das Landgericht Stuttgart, auf Veranlassung des Insolvenzverwalters Herrn Holger Blümle, Herrn Balz vorerst die Einberufung von Anleihegläubigerversammlungen untersagt. Aus diesem Grund hat Hr. Balz auch die für den 20.07.2016 terminierte Anleihegläubigerversammlung heute abgesagt.

Unabhängig von der rechtlichen Auffassung, wollte die One Square Advisory Services GmbH jedoch bei dem Termin anwesend sein und wurde dafür bis heute auch bereits von Anleihegläubigern in Höhe einer zweistelligen Millionensumme als Ihr Interessenvertreter bevollmächtigt. Da das Gericht entgegen der Anregung der One Square Advisory Services GmbH den Anleihegläubigern auf der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 22.07.2016 kein Rede- und Fragerecht eingeräumt hat, wollte die One Square Advisory Services GmbH den Termin zudem nutzen, um alle Fragen der Anleihegläubiger persönlich aufzunehmen. Durch die Absage bittet die One Square Advisory Services GmbH nun alle Anleihegläubiger, Ihre Fragen per Email unter: windreich@onesquareadvisors.com einzureichen, damit diese bei der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 22.07.2016 im Namen der Anleihegläubiger vorgetragen und entsprechend berücksichtigt werden können.



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