04.07.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Windreich GmbH i.I.: Einberufung einer Gläubigerversammlung

Windreich-Insolvenz: Gläubigerversammlung 22.07.2016

Einberufung einer Gläubigerversammlung 22.07.2016 - Teilnahme für Anleihegläubiger möglich


Auf Initiative der gemeinsamen Vertreter hatdie Insolvenzverwaltung, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaftfür Insolvenzverwaltung mbH, vertreten durch den Rechtsanwalt HolgerBlümle, eine Gläubigerversammlung bei Gericht beantragt. Diese wurdenun vom Gericht für Freitag, den 22.07.2016 um 10:00 Uhr, Einlass ab09:30 Uhr, Saal 1 (Kaisersaal) im Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße8, 73728 Esslingen, einberufen.


Auf der Gläubigerversammlung werden der Insolvenzverwalter und die gemeinsamen Vertreter den Gläubigern vorab umfassend Bericht erstatten und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss stehen dann folgende Punkte zur Beschlussfassung an:

1. Entscheidung über die Verwertung der Beteiligung der Nordsee Offshore MEG 1 GmbH an der Merkur Offshore GmbH bzw. der Verwertung des Projektes MEG 1 / Merkur

2. Entscheidung über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans: Über die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes durch den Insolvenzverwalter soll abschließend der Gläubigerausschuss entscheiden

3. Entscheidung über einen Gesamtvergleich mit der "Highland"- Unternehmensgruppe

4. Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 lnsO):

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt; mit konkreter Zustimmung des Gläubigerausschusses abschließend im Rahmen einer Delegation möglicher Rechte der Gläubigerversammlung an den Gläubigerausschuss über folgende zustimmungspflichtige Rechtshandlungen im Sinne des §§ 160 ff lnsO zu entscheiden:

4.1 . die Veräußerung des Unternehmens, des Betriebes oder des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand; einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte vorzunehmen,

4.2 ein Darlehen aufzunehmen, dass die Insolvenzmasse erheblich belasten würde

4.3 einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen

Das Gericht hat in der Einladung klargestellt, dass die gemeinsamen Vertreter alleine berechtigt und verpflichtet sind, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die One Square Advisory Services hat sich dafür eingesetzt, dass interessierte Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen können. Entgegen der Empfehlung der gemeinsamen Vertreter hat das Gericht jedoch den Anleihegläubigern kein eigenes Rederecht eingeräumt.

Die One Square Advisory Services setzt sich dafür ein, dass die Anleihegläubiger Rederecht und damit die Gelegenheit bekommen, Ihre Fragen in der Versammlung selbst zu stellen. Sollte es nicht gelingen, dass Gericht umzustimmen, bittet die One Square Advisory Services die Anleihegläubiger, den gemeinsamen Vertretern Ihre Fragen vor der Gläubigerversammlung schriftlich zukommen zu lassen, damit die Beantwortung der Fragen gewährleistet wird.

Anleihegläubiger, die an einer Teilnahme interessiert sind, müssen sich am Tag der Gläubigerversammlung mit einer aktuellen Depotbescheinigung, einem Sperrvermerk sowie einem gültigen Legitimationspapier vor Ort registrieren.



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