11.08.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Windreich: Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit

Winddreich - Insolvenz: Anzeige der Masseunzulänflichkeit

Am 31.07.2015 ist beim Amtsgericht Esslingen die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 211 InsO).


Das gegenwärtige Vermögen der Windreich GmbH i.I. reicht zur Deckung der fälligen laufenden Verbindlichkeiten nicht aus. Der Insolvenzverwalter geht jedoch davon aus, dass die Masseunzulänglichkeit nur temporär besteht und spätestens mit der Verwertung des Projekts Merkur Offshore (ehemals MEG I) wieder beseitigt wird.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die drohende Masseunzulänglichkeit keine Auswirkungen auf die Anleihe und es besteht kein Handlungsbedarf seitens der Anleihegläubiger.

 


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