13.03.2019 - Kategorie "Statistik"

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2018 um 3,9 % niedriger als 2017

Insolvenzen waren 2018 auf Tiefststand

Niedrigster Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999


Im Jahr 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte 19 302 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,9 % weniger als im Jahr 2017. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen hatte es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber dem Jahr 2008). 


Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2018 auf rund 21,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 hatten sie bei rund 29,7 Milliarden Euro gelegen. 


Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2018 mit 67 597 Fällen um 6,0 % niedriger als im Jahr 2017. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+7,6 % gegenüber dem Jahr 2009). 

Die Insolvenzen von Personen, die zuvor einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 18 331 Fällen im Jahr 2018 um 7,8 % unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein. 


Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 836 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 518 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2018 auf 109 584 Fälle (-5,2 % gegenüber 2017). 


Beantragte Insolvenzverfahren in Deutschland


 

Jahr 2018

Dezember 2018

 

Anzahl

Veränderung
gegenüber
Jahr 2017
in %

Anzahl

Veränderung
gegenüber
Dezember 2017
in %

 


 

Insgesamt

109 584

-5,2

7 918

-11,0

 

Unternehmen

19 302

-3,9

1 366

-10,2

 

Übrige Schuldner

90 282

-5,5

6 552

-11,2

 

davon:

 

– Verbraucher

67 597

-6,0

4 941

-11,5

 

– natürliche Personen als Gesellschafter

518

0,8

51

54,5

 

– ehemals selbstständig Tätige 1

18 331

-7,8

1 263

-14,8

 

– Nachlässe und Gesamtgut

3 836

18,1

297

5,7

 

 


1 Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.


Bild: © Tumisu / pixabay

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