24.01.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ALNO Aktiengesellschaft: Delisting

Alno-Insolvlenz: Delisting der Anleihe 2013/2018 und das Delisting der Wandelanleihe 2014/2019

ALNO AG: Delisting der Anleihe 2013/2018 und der Wandelanleihe 2014/2019 beschlossen


Der Vorstand hat in seiner heutigen Vorstandssitzung in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der ALNO AG, Herrn Prof. Dr. Martin Hörmann, beschlossen, die Einbeziehung der 8,50% Inhaberschuldverschreibungen

  • 2013/2018 über EUR 45.000.000 fällig am 14. Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN:A1R1BR, FWB Basic Board)

  • sowie der 8,00% Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 über EUR 14.000.000 fällig am 11. März 2019 (ISIN: DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW, FWB Quotation Board)

zum Handel im jeweiligen Freiverkehrssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Der Vorstand hat darüber hinaus beschlossen, auch die jeweiligen Einbeziehungen der Anleihe 2013/2018 und der Wandelanleihe 2014/2019 an den Börsen Berlin, München und Stuttgart (beide Anleihen) sowie Düsseldorf (nur Anleihe 2013/18) zu kündigen (jeweils sog."Zweitlistings").

 

Der Vorstand und der Insolvenzverwalter werden die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der Anleihe 2013/2018 und das Delisting der Wandelanleihe 2014/2019 unverzüglich vornehmen. Letzter Handelstag für die 8,50% Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 wird voraussichtlich der 20. April 2018 sein. Die 8,00% Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 werden voraussichtlich noch bis zum 5. März 2018 handelbar sein.

 


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