bean & beluga ordnet Finanzierung neu
Die bean & beluga GmbH, eine von Dresdens exquisiten Gourmetadressen, nutzt das Eigenverwaltungsverfahren, um einen derzeitigen Finanzierungsengpass zu überbrücken.
Das Amtsgericht Dresden hat am 13.04.2017
dem Antrag von Sternekoch und Alleininhaber Stefan Hermann auf Einleitung des
Verfahrens stattgegeben. Alle Gastronomie- und Cateringbetriebe von bean &
beluga bleiben ohne Einschränkungen geöffnet.
„bean & beluga ist ein im Kern gesundes Unternehmen mit einem erstklassigen Angebot und einem treuen Kundenstamm“, betonte Bruno M. Kübler, Namenspartner der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, der als Restrukturierungsexperte die Geschäftsführung im Rahmen des Verfahrens begleitet. „Deshalb sehe ich gute Chancen, die aktuelle Finanzierungslücke zu schließen.“
Zum Unternehmen bean & beluga, für das in Spitzenzeiten bis zu 100 Mitarbeiter tätig sind, gehören u.a. das gleichnamige Sternerestaurant, ein Feinkostladen, eine Kochschule und eine Weinbar. Auch das Restaurant „william“ im Dresdner Schauspielhaus sowie das Catering für die Dresdner Semperoper einschließlich des jährlichen Semperopernballs liegen in der Hand von Stefan Hermann. Ausschank und Catering gibt es zudem zur Weihnachtszeit auf dem Dresdner Striezelmarkt sowie ganzjährig auf dem Konzertplatz Weißer Hirsch. Hier laufen die Pläne zum Ausbau des Event- und Veranstaltungsangebots auf Hochtouren.
Während das Unternehmen über das Jahr gesehen insgesamt positive Erträge erwirtschaftet, gibt es jedoch saisonale Umsatzschwankungen. Schwache Monate werden deshalb üblicherweise mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt, die dieses Jahr kurzfristig nicht zustande gekommen ist. „Das Gesamtunternehmen ist profitabel, das Jahresergebnis 2016 war positiv“, unterstrich Kübler. „Und mit den geplanten Erweiterungen des Programms auf dem Weißen Hirsch geht das Unternehmen den richtigen Weg, um die Auslastungsschwankungen künftig aus eigener Kraft ausgleichen zu können. Das Eigenverwaltungsverfahren ist besonders geeignet, ein zeitweilig liquiditätsschwaches Unternehmen finanzwirtschaftlich zu restrukturieren. Gespräche mit potenziellen Geldgebern sollen baldmöglich aufgenommen werden.“
Bei der Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische
Verantwortung in der Hand der Geschäftsführung und des sie begleitenden
Restrukturierungsberaters. Unmittelbar nach der Antragstellung hat Kübler
gemeinsam mit der Geschäftsführung die derzeit 65 Mitarbeiter informiert. Deren
Löhne und Gehälter sind einstweilen durch die Agentur für Arbeit gesichert.
Die Interessen der Gläubiger nimmt in der Eigenverwaltung ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter wahr. Für die Gläubiger von bean & beluga hat das zuständige Gericht den Dresdner Rechtsanwalt Ralf Hage, Partner der Kanzlei VOIGT SALUS, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.