Beate Uhse AG: Insolvenz einer weiteren Holdinggesellschaft
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Beate Uhse Netherlands B.V. in Eigenverwaltung
Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) hat heute für ihre Tochtergesellschaft Beate Uhse Netherlands B.V. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Flensburg beantragt. Die Beate Uhse Netherlands B.V. betreibt als Holding insbesondere das Auslandsgeschäft mit Tochtergesellschaften in Frankreich, Belgien und den Niederlanden und selbst die E-Commerce Aktivitäten für die Niederlande. Der Geschäftsbetrieb der operativen Tochtergesellschaften ist nicht von der Insolvenz betroffen, auch die Aktivitäten der ausländischen Töchter können uneingeschränkt aufrecht erhalten werden.
Nach umfassender Prüfung der Situation des Konzerns und der bei der niederländischen Tochter aufgelaufenen Verbindlichkeiten haben sich der Vorstand der Beate Uhse AG und die Generalbevollmächtigten der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der Beate Uhse Gruppe als Ganzes weiter vorantreiben zu können.
Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG,
betont: "Dieses zweite Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht es
uns, den Restrukturierungsprozess der Beate Uhse Gruppe in einem rechtlich
gesicherten Rahmen fortzusetzen." Der für den Insolvenzplan zuständige
Generalbevollmächtigte von Beate Uhse, Dr. Georg Bernsau, erläutert:
"Dieses Vorgehen ermöglicht Beate Uhse die Aufnahme weiterer Kredite und erhöht
vor allem auch die Chance auf eine Veräußerung des Unternehmens als
Ganzes."
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.