22.04.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BGH: Kein Formularzwang bei missverständlichen Formularen

Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Gläubiger sind im Zwangsvollstreckungsverfahren vom Formularzwang entbunden, wenn das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl