08.02.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bundesfinanzhof kassiert Sanierungserlass - Firmenrettung erschwert

Nach Auffassung der BFH-Richter verstößt der Sanierungserlass gegen zwingende Vorgaben des Einkommenssteuerrechts

Zu Krisenfirmen ist der Fiskus bislang gnädig - doch der Gnade fehlt die gesetzliche Grundlage, moniert der Bundesfinanzhof. Das höchste Finanzgericht zeigt dem Bundesfinanzministerium eine gelbe Karte -und für insolvenzbedrohte Firmen wird das Überleben noch schwieriger.


Die Rettung pleitebedrohter Firmen wird durch höchstrichterlichen Beschluss erschwert. Der Bundesfinanzhof in München hat in einer Grundsatzentscheidung den seit 2003 geltenden «Sanierungserlass» des

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