Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen
 
                Auf Vorschlag des Geschäftsführers der Gesellschaft hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren
Dem hat der Sachwalter zugestimmt. 
 Nach Einschätzung der Gesellschaft, des Sachwalters und der Mitglieder 
des Gläubigerausschusses führt die Sanierung der Gesellschaft durch 
einen Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. 
 Nach dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist das Fortbestehen der Gesellschaft unter Erhalt der Laurèl GmbH
 geplant. Die Sanierung durch den Insolvenzplan ermöglicht eine bessere 
Gläubigerbefriedigung im Vergleich zu einer Liquidation des 
Unternehmens. 
 In dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist 
vorgesehen, dass die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den 
Schuldverschreibungen der Laurèl- Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8) 
wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln (Debt-Equity-Swap). 
Nach Umsetzung des Insolvenzplans sollen die Anleihegläubiger 40 % der 
Geschäftsanteile an der sanierten Laurèl GmbH
 mittels eines Treuhänders halten. Im Gegenzug ist beabsichtigt, dass 
die Anleihegläubiger - sofern steuerrechtlich sinnvoll - auf ihre 
Ansprüche aus der Laurèl-Anleihe verzichten; alternativ wird die 
Laurèl-Anleihe in eine nachrangige, von einem Treuhänder gehaltene 
Anleihe umgewandelt. 
 Um die Fortführung der Gesellschaft 
sicherzustellen, hat sich die Prime Capital Debt SCS SICAV FIS, Robus 
Recovery Sub-Fund ("Planinvestor") verpflichtet, als Planinvestor der 
Gesellschaft ein Massedarlehen in Höhe von ca. EUR 2,22 Mio. zur 
Verfügung zu stellen. Dieses soll nach Rechtskraft des Insolvenzplans 
durch eine vom Planinvestor zu gewährende Working-Capital-Linie 
refinanziert werden. Der Planinvestor soll zudem Optionsrechte 
(Warrants) erhalten, auf deren Grundlage er das Recht erhält, insgesamt 
Geschäftsanteile im Umfang von 60 % des Stammkapitals der Gesellschaft 
zu erwerben. 
 Der Sachwalter und der Gläubigerausschuss haben 
den im Term Sheet für einen Insolvenzplan enthaltenen Regelungen und der
 Aufnahme des Massedarlehens zugestimmt. 
 Die Gesellschaft und 
die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller 
Anleihegläubiger der Laurèl-Anleihe planen zudem, eine 
Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um die Zustimmung der 
Anleihegläubiger einzuholen und den gemeinsamen Vertreter anzuweisen, 
für den Insolvenzplan zu stimmen. 
 Die Umsetzung eines 
Insolvenzplans mit den vorgenannten Inhalten steht unter anderem noch 
unter dem Vorbehalt, dass das Insolvenzgericht den Insolvenzplan 
zulässt, der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen wird und das 
Insolvenzgericht den angenommenen Insolvenzplan bestätigt. 
 Die Einreichung des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht soll voraussichtlich Mitte März 2017 erfolgen.
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