Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen
Auf Vorschlag des Geschäftsführers der Gesellschaft hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren
Dem hat der Sachwalter zugestimmt.
Nach Einschätzung der Gesellschaft, des Sachwalters und der Mitglieder
des Gläubigerausschusses führt die Sanierung der Gesellschaft durch
einen Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.
Nach dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist das Fortbestehen der Gesellschaft unter Erhalt der Laurèl GmbH
geplant. Die Sanierung durch den Insolvenzplan ermöglicht eine bessere
Gläubigerbefriedigung im Vergleich zu einer Liquidation des
Unternehmens.
In dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist
vorgesehen, dass die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den
Schuldverschreibungen der Laurèl- Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8)
wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln (Debt-Equity-Swap).
Nach Umsetzung des Insolvenzplans sollen die Anleihegläubiger 40 % der
Geschäftsanteile an der sanierten Laurèl GmbH
mittels eines Treuhänders halten. Im Gegenzug ist beabsichtigt, dass
die Anleihegläubiger - sofern steuerrechtlich sinnvoll - auf ihre
Ansprüche aus der Laurèl-Anleihe verzichten; alternativ wird die
Laurèl-Anleihe in eine nachrangige, von einem Treuhänder gehaltene
Anleihe umgewandelt.
Um die Fortführung der Gesellschaft
sicherzustellen, hat sich die Prime Capital Debt SCS SICAV FIS, Robus
Recovery Sub-Fund ("Planinvestor") verpflichtet, als Planinvestor der
Gesellschaft ein Massedarlehen in Höhe von ca. EUR 2,22 Mio. zur
Verfügung zu stellen. Dieses soll nach Rechtskraft des Insolvenzplans
durch eine vom Planinvestor zu gewährende Working-Capital-Linie
refinanziert werden. Der Planinvestor soll zudem Optionsrechte
(Warrants) erhalten, auf deren Grundlage er das Recht erhält, insgesamt
Geschäftsanteile im Umfang von 60 % des Stammkapitals der Gesellschaft
zu erwerben.
Der Sachwalter und der Gläubigerausschuss haben
den im Term Sheet für einen Insolvenzplan enthaltenen Regelungen und der
Aufnahme des Massedarlehens zugestimmt.
Die Gesellschaft und
die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller
Anleihegläubiger der Laurèl-Anleihe planen zudem, eine
Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um die Zustimmung der
Anleihegläubiger einzuholen und den gemeinsamen Vertreter anzuweisen,
für den Insolvenzplan zu stimmen.
Die Umsetzung eines
Insolvenzplans mit den vorgenannten Inhalten steht unter anderem noch
unter dem Vorbehalt, dass das Insolvenzgericht den Insolvenzplan
zulässt, der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen wird und das
Insolvenzgericht den angenommenen Insolvenzplan bestätigt.
Die Einreichung des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht soll voraussichtlich Mitte März 2017 erfolgen.
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