Gläubiger erhielten durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück
Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück.
Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese
Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (213 Millionen
Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (9,7 Milliarden
Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 9,5 Milliarden Euro.
Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2015 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 3,9 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,5 % deutlich geringer.
Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 2,9 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf knapp 3,7 Milliarden Euro. Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,0 Milliarden Euro.
Von den 143 674 im Jahr 2011 eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen) wurden 87,8 % bis zum Jahresende 2015 beendet. Dabei konnten von den 22 213 eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen lediglich 58,0 % abgeschlossen werden. Die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen war deutlich kürzer: 95,0 % der 99 485 eröffneten Verfahren wurden bis Ende 2015 beendet.
Bei 463 Unternehmensinsolvenzverfahren, die im Jahr 2011 eröffnet wurden, erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden 6 443 Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 31,3 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,2 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro erfolgte eine Sanierung.
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