Golden Gate GmbH: Vorläufige und unverbindliche Einschätzung zu den Befriedigungsaussichten der Anleihegläubiger
Im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung der GOLDEN GATE-Anleihe 2011/2014 (ISIN DE000A1KQXX / WKN A1KQX) gibt der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen der GOLDEN GATE GmbH, Herr Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, seine erste vorläufige und unverbindliche Einschätzung der Befriedigungsaussichten der Anleihegläubiger bekannt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter geht nach aktueller Sachlage und seinem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass die Anleihegläubiger voraussichtlich in Höhe von insgesamt ca. 53 % bis ca. 78 % ihrer Forderungen aus den Schuldverschreibungen der GOLDEN GATE-Anleihe (rückzahlbarer Nennwert ein-schließlich aufgelaufener Zinsen) befriedigt werden können.
Diese Einschätzung beruht auf dem vorläufigen derzeitigen Kenntnisstand des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die in Zukunft festzulegende tatsächliche Befriedigungsquote der Anleihegläubiger erheblich von dieser ersten Einschätzung abweichen kann. Dies kann insbesondere dadurch begründet sein, dass sich im weiteren Verlauf des Verfahrens neue Erkenntnisse über die für die Befriedigung der Anleihegläubiger zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände und Ansprüche sowie deren Bewertung ergeben. Jegliche Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit dieser Einschätzung ist ausgeschlossen.
Die GOLDEN GATE GmbH erwirbt, entwickelt und realisiert über ihreTochter-gesellschaften im Wesentlichen Gesundheits- und Wohnimmobilien in Deutschland.
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