30.05.2016 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Gravenbrucher Kreis setzt sich für neue deutsche RestrukturierungsOrdnung ein

Spezialisierte Restrukturierungsgerichte sollen eingerichtet werden

Neue RestrukturierungsOrdnung könnte das gut funktionierende deutsche Insolvenzrecht ergänzen - Spezialisierte Restrukturierungsgerichte sollen eingerichtet werden.


Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands – setzt sich für eine neue deutsche RestrukturierungsOrdnung (RO) ein. Ein solches Gesetz würde das sehr gut funktionierende deutsche Insolvenzrecht um ein Instrument ergänzen, mit dem schon bei einer sich abzeichnenden Schieflage eines Unternehmens ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet werden könnte, um durch passgenaue außergerichtliche finanzwirtschaftliche Sanierungen das Unternehmen frühzeitig wieder in die wirtschaftliche Balance zu bringen und somit Arbeitsplätze zu sichern.

Der Vorschlag des Gravenbrucher Kreises für eine solche deutsche RestrukturierungsOrdnung greift den Ansatz außergerichtlicher Restrukturierungen in anderen europäischen Ländern auf – z.B. Großbritannien und Frankreich – und erleichtert auch in Deutschland außergerichtliche Verfahren. Die Vorschläge des Gravenbrucher Kreises berücksichtigen zudem aktuelle Forderungen der Europäischen Kommission nach einem neuen konvergenten Umgang mit Unternehmensinsolvenzen und adressieren zugleich die für das Frühjahr 2017 geplante Evaluation des deutschen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).


Um auch auf gerichtlicher Seite den sich ändernden Anforderungen an Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren Rechnung zu tragen, sollten nach Meinung des Gravenbrucher Kreises ausgewählte Amtsgerichte als spezialisierte Restrukturierungsgerichte fungieren. Die detaillierten Ausführungen des Gravenbrucher Kreises entnehmen Sie bitte dem Thesenpapier „Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren in Deutschland?“, das der Kreis im Vorfeld der Veröffentlichung mit Fachleuten aus Banken, Versicherungen, Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft erörtert hat.




Über den Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter der führenden Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch überregionale Restrukturierungs- und Sanierungserfahrung sowie umfassende Kompetenz auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich und ihre Organisationen zu höchsten Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis umfasst aktuell 21 aktive Mitglieder. Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, als Kompetenzzentrum das Insolvenzrecht und angrenzende Rechtsgebiete aus der Perspektive der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung. Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.


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