26.06.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren deutsche P&R Gesellschaften

Insolvenzverfahren deutsche P&R Gesellschaften

Sehr positive Resonanz der Gläubiger auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter der deutschen P&R Gesellschaften


Die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der deutschen P&R Gesellschaften haben sehr positiv auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter reagiert. Bislang haben schon über 95 Prozent der Gläubiger bzw. deren anwaltliche Vertreter ihre Zustimmung zum Vergleich über die Forderungsfeststellung erklärt. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt.


„Es gehen täglich noch unterzeichnete Vergleichsvorschläge ein, so dass die Zustimmungsquote in den nächsten Wochen noch weiter ansteigen wird. Vorbehaltlich der detaillierten Erfassung der einzelnen Rückmeldungen, stimmen nahezu alle Gläubiger, die sich zurückgemeldet haben, dem Vergleichsvorschlag zu. Dies gilt auch für Gläubiger, die von P&R ein vermeintliches Eigentumszertifikat für Container erhalten haben. Nahezu alle Gläubiger stimmen dabei auch der von der Annahme des Vergleichsvorschlags unabhängigen Hemmungsvereinbarung zu“, erklärt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Zwischenbilanz.


Seit Ende April wurden in den vier Insolvenzverfahren insgesamt über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. In Fällen, die besonderer Klärung bedürfen (wie etwa bei Minderjährigen, Erbfällen, Vertretungsfällen, Betreuungsfällen bzw. bei fehlenden Unterschriften oder einer verspäteten Einreichung der ursprünglichen Forderungsanmeldung, Mehrfachanmeldungen oder erst noch zu ermittelnden neuen Adressen etc.), ist der Versand noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen werden die Gläubiger um Geduld gebeten und gelten gesonderte Rücksendefristen.


„Gläubiger, die bislang noch nichts zurückgesandt haben und den Vergleichsvorschlag annehmen wollen, werden gebeten, dies rasch zu tun, da eine Annahme durch alle Gläubiger angestrebt wird“, betont Dr. Michael Jaffé.


Die Annahme der Vergleichsvereinbarung bietet für alle Gläubiger gleichermaßen Vorteile. Sie ermöglicht insbesondere die Feststellung einer Forderung in den Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen.


Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Bis alle eingegangenen Unterlagen abschließend durchgesehen und individuell in den Systemen erfasst sind, wird noch einige Zeit vergehen. Die Insolvenzverwalter gehen wie bisher davon aus, dass die abschließende Entscheidung über die Annahme im Herbst 2019 verkündet werden kann. Damit wäre dann auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger, die der Vereinbarung zugestimmt haben, im Jahr 2020 auf den Weg zu bringen.


Über die Annahme der Vergleichsvereinbarung und alle weiteren aktuellen Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. Dort finden sich auch Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 



Weitere Informationen

Dr. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten.  Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa, deren Anteile von einer Gesellschaft in der Schweiz gehalten wurden. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH konnte er vor kurzem den Gläubigern mitteilen, dass ihre Forderungen in voller Höhe befriedigt werden können. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.


Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.


Bild: © gpoint

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